Das Baulastenverzeichnis wird bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Durch die Eintragung von Baulasten können Grundstücksnachbarn Verpflichtungen übernehmen, um dadurch die Bebaubarkeit eines Grundstückes zu ermöglichen.
Die Baulast wird im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde vorbereitet und im Baulastenbuch eingetragen. Der Baulastgeber muss die Verpflichtungserklärung vor der Bauaufsichtsbehörde oder einem Notar unterschreiben.
Auf schriftlichen Antrag prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob eine bestehende Baulast gelöscht werden kann. Soweit kein öffentliches Interesse am Fortbestand der Baulast besteht, wird dem Antrag stattgegeben.