Verwaltung und Politik

Wasserversorgung / Hausanschlüsse


Hausanschlüsse und Wasseranschlussbeiträge

Die Formalitäten zum Erwerb eines Hausanschlusses sind umfassend geregelt und werden in der Regel im Baugenehmigungsverfahren durch den Architekten oder Bauleiter mit erledigt.
Die Kosten für einen Hausanschluss hängen von den örtlichen Gegebenheiten (z.B. Anschlusstiefe, Anschlusslänge von der Hauptleitung an gerechnet) ab und sind vom Bauherren bzw. Grundstückseigentümer zu tragen. Eine mögliche Beispielrechnung finden Sie weiter unten.

Daneben können Wasseranschlussbeiträge fällig werden. Näheres regelt die Satzung der Stadt Kreuztal über die Erhebung von Wasseranschlussbeiträgen.
Für die eigentliche Berechnung ist die Grundstücksgröße und die sog. bauliche Ausnutzbarkeit von Bedeutung. Die sich ergebende modifizierte Grundstücksfläche wird mit dem Beitragssatz von 0,75 EUR/qm multipliziert. Auch hier können Sie anhand einer Beispielrechnung (s. u.) den sich ergebenden Beitragsaufwand ersehen.

Weitere Informationen können Sie dem Bereich Ortsrecht/Städt. Wasserwerkentnehmen - dort  haben Sie auch Zugriff auf die Betriebssatzung, die Wasserversorgungs-satzung und die Satzung über Wassergebühren.“

Pressemitteilungen

Formular-Service

Infoblätter

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Städtisches Wasserwerk (Verwaltung)

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Kaufmännische Abteilung Wasserwerk +49 2732 51 303
Michael Maag +49 2732 51 268 3
Sandra Zander +49 2732 51 248 301

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 248
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr