Verwaltung und Politik

Umlegungsverfahren


Die Umlegung ist ein im Baugesetzbuches (§§ 45 bis 79) gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Sie hat das Ziel, im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bebaute und unbebaute Grundstücke so zu ordnen, dass durch die Neuordnung nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr