Verwaltung und Politik
Umlegungsverfahren
Die Umlegung ist ein im Baugesetzbuches (§§ 45 bis 79) gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Sie hat das Ziel, im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bebaute und unbebaute Grundstücke so zu ordnen, dass durch die Neuordnung nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |