Verwaltung und Politik

Telefongebührenermäßigung - Sozialtarif Telekom


Sie möchten eine Telefongebührenermäßigung für Ihren Telefonanschluss beantragen?

Bei der Telefongebührenermäßigung handelt es sich nicht um eine staatliche Sozialleistung, sondern um den Sondertarif eines privatwirtschaftlichen Telefonunternehmens, nämlich der Deutschen Telekom. Diese Ermäßigung regelt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom.

Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass alle Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können, auch einen Anspruch auf den sogenannten "Sozialtarif" der Telekom haben. Darüber hinaus können weitere Personen die Ermäßigung erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Ausführliche Informationenen erhalten Sie hier.

Der Antrag kann bei den Niederlassungen der Deutschen Telekom (z.B. in den T-Punkt-Filialen) gestellt werden.

Selbstverständlich können Sie den Antrag auch im Bürgeramt abgeben. Bitte fügen Sie die entsprechenden Nachweise (Befreiungsbescheid über die Rundfunkgebührenpflicht, Schwerbehindertenausweis etc.) bei. Wir leiten den Antrag für Sie an die Telekom weiter.

Infoblätter

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bürgeramt

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Susan Akca +49 2732 51 325 5
Michelle Albrecht +49 2732 51 333 3
Kathrin Jung +49 2732 51 334 3
Christina Kaltenbach +49 2732 51 337 3
Alexander Kwassow +49 2732 51 338 3
Birgit Loske +49 2732 51 339 3
Ida Charlotte Syring +49 2732 51 335 3
Sylvia von Schaewen +49 2732 51 336 3

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 325
Fax: +49 2732 27910 308
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr