Verwaltung und Politik
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Häufig benötigen Gewerbetreibende zur Vorlage bei anderen Behörden eine Bestätigung, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Kreuztal immer rechtzeitig nachgekommen sind. Diese Bescheinigung wird, bei Vorliegen der Voraussetzungen, gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr von der Stadtkasse ausgestellt.
Kosten: 5 EUR
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Stadtkasse
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 302
Fax: +49 2732 27910 519
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |