Verwaltung und Politik
Schadenersatzansprüche, Haftpflichtschäden
Abwicklung von Schadenersatzangelegenheiten, soweit die Stadt beteiligt ist.
Die Verwaltung nimmt den Schaden lediglich auf. Für die Prüfung, Regulierung bzw. Zurückweisung von Schadenersatzforderungen gegen die Stadt ist die städtische Haftpflichtversicherung zuständig.
Bei einer Schadenmeldung sind folgende Informationen erforderlich:
- Schadentag und Uhrzeit
- genauer Schadenort
- Schadenhergang
- Schadenumfang
- Foto der beschädigten Sache bzw. des Schadenortes
Zuständig ist das Amt für Personal/Organiation/IT, der Sachbearbeiter hat sein Büro jedoch im Stadtarchiv, Dreslers Park, Hagener Straße 22.
Unabhängig davon können Schadenmeldungen auch im Rathaus aufgenommen werden.
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Personal / Organisation / IT
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
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Christian Fesser | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 349 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 291
Fax: +49 2732 27910 305
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
---|---|
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |