Siegener Straße 5
57223 Kreuztal
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Rechtssichere Kommunikation
Öffnungszeiten
- Mo - Mi
- 08.30 bis 12.00 Uhr
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Bauen in Kreuztal
Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet
Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter eines Grundstücks, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind sogenannte Richtwertgrundstück). Die Bodenrichtwertkarte für die Stadt Kreuztal wird jährlich aktualisiert.
Die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie die Erstellung der Bodenrichtwertkarte erfolgen durch den Gutachterausschuss beim Kreis Siegen-Wittgenstein. Er ist ein weisungsunabhängiges Gremium. Zu seinen weiteren Aufgaben zählen unter anderen:
- die Erteilung von Bodenrichtwertauskünften,
- die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken und
- die Erstellung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte.
Hinweise für Bauinteressenten
Sie beabsichtigen den Bau eines Eigenheims?
Städtische Fachleute helfen Ihnen gerne weiter.
Wo und wie darf noch gebaut werden?
Informationen über alle aktuellen Baugebiete in Kreuztal und zur möglichen Bebauung eines Grundstücks erhalten Sie beim Stadtplanungsamt im Rathaus. Ihre Fragen beantworten:
Name | Zimmernummer | Telefon | |
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Bianca Schäfer | 205 | 51-274 | E-Mail anzeigen |
Petra Kramer | 207 | 51-229 | E-Mail anzeigen |
Finanzielle Förderung
Ob die Möglichkeit der öffentlichen Förderung für das Bauvorhaben besteht, beantworten Ihnen die Fachleute vom Bauordnungsamt. Zuständig hierfür ist:
Name | Zimmernummer | Telefon | |
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Petra Glasmachers | 208 | 51-469 | E-Mail anzeigen |
Erschließungskosten
Neben den üblichen Grundstücks- und Baukosten müssen die Bauwilligen auch kommunale Abgaben und Entgelte berücksichtigen. Fragen zu künftigen Erschließungs- und Ausbaubeiträgen beantwortet:
Name | Zimmernummer | Telefon | |
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Verena Gräbener | 204 | 51-319 | E-Mail anzeigen |
Bauordnungsrechtliche Fragen
Da besonders beim Hausbau auch bauordnungsrechtliche Vorschriften zu beachten sind, lohnt vorab ebenfalls ein Besuch beim Bauordnungsamt. Ihre Fragen beantworten gerne:
Name | Zimmernummer | Telefon | |
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Birgit Schapals | 213 | 51-289 | E-Mail anzeigen |
Jürgen Bröcher | 211 | 51-371 | E-Mail anzeigen |
Karl-Heinz Blees | 214 | 51-473 | E-Mail anzeigen |