Aktuelles

Donnerstag, 23.08.2018

Der Seniorenbeirat Kreuztal informiert: Checkliste hilft bei Krankenhausaufenthalt

Besonders problematisch wird es, wenn nach der Entlassung aus dem Krankenhaus Hilfe im Alltag erforderlich wird.

Um hier die Patientinnen und Patienten sowie ihre Angehörigen rechtzeitig zu unterstützen, haben sich die Krankenhäuser und die Ärzte seit dem 01. Oktober 2017 verpflichtet (§ 39 1a SGB V), auf die Bedürfnisse ihrer Patientinnen und Patienten besonders zu achten und ein sogenanntes Entlassmanagement einzurichten.
In vielen Krankenhäusern ist dies schon umgesetzt, hier berät u.a. der Sozialdienst des Krankenhauses und hilft bei der Planung der Entlassung. Bei der Entlassung sollte zusätzlich zum Arztbrief ein „Entlassplan“ ausgehändigt werden, indem die spätere Behandlung und Versorgung geregelt ist.

Der Seniorenbeirat der Stadt Kreuztal möchte in diesem Zusammenhang auf die Checkliste der Landesseniorenvertretung NRW aufmerksam machen. In dieser Checkliste für die Aufnahme ins und die Entlassung aus dem Krankenhaus werden alle wichtigen Punkte angesprochen und hilfreiche Informationen gegeben.
Sie liegt im Bürgeramt der Stadt Kreuztal aus, kann bei der Seniorenberatung der Stiftung Diakoniestation Kreuztal, Martin-Luther-Str. 2, bezogen oder hier von der Homepage der Stadt Kreuztal heruntergeladen werden.

Der Beiratsvorsitzende, Fritz Großmann, weist ausdrücklich darauf hin, wie wichtig hier eine Vollmacht/Vorsorgevollmacht ist. „Mit einer solchen Vollmacht erhalten Angehörige Auskunft von Ärzten, können Anträge bei der Kranken- und Pflegekasse stellen oder Verordnungen für Pflege-, Hilfs- oder Arzneimittel erhalten.“

Zu diesem Thema bietet die Seniorenberatung der Stiftung Diakoniestation Kreuztal in Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Kreises und dem Vorsitzenden des Klinischen Ethikkomitees des Kreisklinikums Siegen, Ulrich Feltkamp, am 11. Oktober 2018 um 17.00 Uhr einen Vortrag im Veranstaltungsraum der Bibliothek Kreuztal an.
Beratungen zur Vollmacht/Vorsorgevollmacht führen die Seniorenberaterin sowie die Betreuungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein durch. Den Vordruck zur Vollmacht/Vorsorgevollmacht sowie eine Informationsbroschüre findet man auf der Homepage des Kreises Siegen-Wittgenstein unter dem Suchbegriff „Betreuungsbehörde“.