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Mittwoch, 01.08.2018

42 Haushalte in Ober- und Mittelhees erhalten Glasfaseranschluss

In Oberhees findet zurzeit der Ausbau für das schnelle Internet statt. Nach Abschluss der Baumaßnahme erhalten 42 Haushalte in Ober- und Mittelhees ein Glasfaserkabel direkt ins Haus. Martin Schreier, Markus Menn und Landrat Andreas Müller (Kreis Siegen-Wittgenstein) sowie Bürgermeister Walter Kiß (Stadt Kreuztal), Daniel Caspari und Reiner Hirschhäuser (innogy bzw. Westnetz) informierten sich an der Baustelle über den aktuellen Ausbaustand (v.l.). Bildnachweis: Kreis Siegen-Wittgenstein

Die Bauarbeiten für das schnelle Internet sind im Zuge des Straßen- und Stromnetzausbaus voll im Gange. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat die Innogy TelNet beauftragt das Breitbandnetz in Ober- und Mittelhees weiter auszubauen. Verantwortlich für den Ausbau ist die Innogy-Tochter Westnetz. „Dies ist für Ober- und Mittelhees der Einstieg ins neue Gigabit-Zeitalter“, sagte Landrat Andreas Müller. Er machte deutlich, dass Hausanschlüsse per Glasfaserkabel technisch Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde ermöglichen.

Landrat Andreas Müller und Bürgermeister Walter Kiß informierten sich in Oberhees mit Vertretern von Innogy und Westnetz über den aktuellen Ausbaustand des Breitbandnetzes. Die Verlegung erfolgt gemeinsam mit der Umstellung des Niederspannungsnetzes von Freileitung auf Kabel sowie koordiniert mit dem Landesbetrieb Straßen NRW im Zuge des Straßenausbaus. Zuerst werden  Leerrohre ins Erdreich gelegt, durch die mit Druckluft dann Glasfaserkabel eingeblasen werden. Die Verlegung in den Nebenstraßen erfolgt im Anschluss. Innogy investiert beim Breitband- und Stromnetzausbau über eine halbe Million Euro in die Versorgung der beiden Stadtteile.

„Der weitere Ausbau der Breitband-Infrastruktur trägt wesentlich zu einer höheren Lebensqualität bei. Schnelles Internet ist für die meisten Menschen von großer Bedeutung und macht Kreuztal und seine Stadtteile als Wohn- und Gewerbestandorte nachhaltig attraktiver“, betonte Kiß. Dies sei gleichzeitig auch die Basis für weitere wichtige Projekte, zum Beispiel die zeitgemäße Versorgung aller Schulen. „Schon in den letzten Jahren haben wir unabhängig vom Ausbauprogramm des Kreises den Ausbau des schnellen Internets flächendeckend in der Stadt Kreuztal abgeschlossen. Ich freue mich darüber, dass jetzt mit dem Heestal auch die letzte Lücke geschlossen wird“, ergänzte Kiß.   

Das neue Förderverfahren des Kreises ermöglicht nun den Ausbau weiterer Bereiche. Dazu erklärte Innogy-Kommunalbetreuer Reiner Hirschhäuser: „Beim Ausbau der Breitband-Infrastruktur beschränken wir uns nicht nur auf die Interessen der größeren Städte und Gemeinden, sondern blicken auf eine Flächenversorgung und tragen damit unserer Verantwortung als verlässlicher Partner der Kommunen bei diesem wichtigen Thema Rechnung.“

In Ober- und Mittelhees  wird Westnetz in den nächsten Monaten rund fünf Kilometer Leerrohre verlegen und den so genannte FttB-Ausbau durchführen, das heißt „Fiber to the Building“, Glasfaser bis ins Haus. Auch ein Gewerbebetrieb in Mittelhees erhält einen direkten Glasfaseranschluss. Bisher unterversorgte Haushalte und Gewerbeadressen werden so an das schnelle Internet angeschlossen. Daniel Caspari, Projektleiter für Breitbandprojekte bei Westnetz, erklärte: „Die Inbetriebnahme des Breitbandnetzes erfolgt im Sommer 2019.“

Kreis und innogy klären zu den Bedingungen des kostenlosen Glasfaserhausanschlusses auf:

Die innogy gewährleistet einen offenen und diskriminierungsfreien Netzzugang („open access“). Durch den zu gewährenden Netzzugang können weitere Anbieter ihre Dienste auf dem Netz der innogy anbieten.

Der kostenlose Bau des Hausanschlusses bedingt allein die rechtzeitige Einreichung der unterschriebenen „Grundstückseigentümererklärung“ für die Erlaubnis zum Bau auf dem Privateigentum.

Um die leistungsstarken Breitbandnetze der innogy nutzen zu können, müssen rechtzeitig die Grundstückseigentümererklärung und ein Dienstevertrag bei einem Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen werden. Rechtzeitig ist die Erklärung dann, wenn es innogy möglich ist, die zur Herstellung des Hausanschlusses erforderlichen Baumaßnahmen im Rahmen der im jeweiligen Ausbauabschnitt ohnehin erforderlichen Bauarbeiten durchzuführen. Für jeden Ausbauabschnitt wird den betroffenen Grundstückseigentümern sowie dem Kreis und Kommune frühzeitig ein konkreter Termin genannt, bis zu dem die Erklärung des Grundstückseigentümers auf alle Fälle rechtzeitig abgegeben werden kann.

Sollte es dazu kommen, dass kein Abschluss eines Dienstevertrages erfolgt und allein die unterzeichnete Grundstückseigentümererklärung vorgelegt wird, erstellt die innogy trotzdem den Glasfaserhausanschluss. Wird dann nach Abschluss der Baumaßnahmen im jeweiligen Bauabschnitt ein Dienstevertrag mit innogy oder einem der Mitbewerber geschlossen, erhebt innogy aufgrund des entstehenden Mehraufwands eine Aktivierungsgebühr – zum Zeitpunkt der Schaltung des Glasfaserhausanschlusses. 

Die spätere Herstellung eines Hausanschlusses verursacht besondere Kosten für den Grundstückseigentümer. Ein späterer Abschluss eines Endkundenvertrages und dadurch bedingt eine spätere technische Aktivierung verursacht ebenfalls besondere Kosten. 

Hintergrund: Die Innogy TelNet baut das Breitbandnetz im Auftrag des Kreises Siegen-Wittgenstein und in Zusammenarbeit mit den Kommunen weiter aus. Beim kreisweiten Vergabeverfahren hat Innogy das Los für die beiden Kreuztaler Stadtteile gewonnen. Ein Teil wird vom Kreis über die Fördergelder von Bund und Land abgedeckt, den größten Teil finanziert Innogy selbst. Mit dem Projekt soll einerseits der Wirtschaftsstandort Kreuztal zukunftsfähig gemacht und andererseits die Zahl der so genannten weißen Flecken, also jener Haushalte und Betriebe, die mit keiner oder sehr langsamer Internetverbindung ausgestattet sind, gesenkt werden. Ziel ist, dass Mitte des nächsten Jahres 98 Prozent aller Haushalte in Siegen-Wittgenstein über schnelles Internet verfügen. Damit ist gemeint: Downloadgeschwindigkeiten größer als 30 Mbit/s nach Abschluss des Bundesförderverfahrens und der eigenwirtschaftlichen Ausbauten der Telekommunikationsunternehmen.