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Montag, 02.10.2017

Finanzielle Unterstützung für die Arbeit mit Flüchtlingen - Kreuztaler Rat beschließt Richtlinie zu Verfügungsfonds. Mittel stehen bereit.

Für die Vergabe der Mittel aus dem Fonds hat die Verwaltung eine Richtlinie erarbeitet, die nun vom Rat der Stadt Kreuztal verabschiedet wurde.

Das Gesamtvolumen des Verfügungsfonds zur Integration von Flüchtlingen beträgt 25.833,00 € und setzt sich aus einer Zuwendung des Landes und einem Eigenanteil der Stadt Kreuztal zusammen. Die Mittel stehen bis zum 31.12.2018 zur Verfügung.

Der Verfügungsfonds soll die Möglichkeiten der Mitwirkung der zivilgesellschaftlichen Akteure unterstützen und die Gestaltungsmöglichkeiten in der Flüchtlingshilfe erweitern. Hierzu sollen die Mittel aus dem Fonds Initiativgruppen sowie Akteuren der Flüchtlingshilfe im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt werden und für kleinteilige, nicht kommerzielle sowie integrative Maßnahmen bereit stehen.

Mögliche Maßnahmen sind z. B. öffentliche / nachbarschaftliche Treffpunktangebote und Feste in den Stadtquartieren, die der Integration von Flüchtlingen dienen oder künstlerische und kulturelle Aktivitäten / Aktionen für unterschiedliche Flüchtlingsgruppen.

Im Fokus aller Maßnahmen sollen die Förderung der aktiven gesellschaftlichen Teilhabe und die soziale Integration von Flüchtlingen sowie das gesamtgesellschaftliche Miteinander in Kreuztal stehen. Das bisherige Engagement im Handlungsfeld der Flüchtlingshilfe soll durch den Verfügungsfonds vertiefend unterstützt und ergänzt werden.

Eine mögliche Förderung von Projekten durch den Fonds setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Dieser ist vor der Durchführung einer Veranstaltung oder Maßnahme an die Stadt Kreuztal zu richten. Das Antragsformular und die Richtlinie zum Verfügungsfonds sind auf der städtischen Homepage unter

http://www.kreuztal.de/bildung-gesundheit-soziales/soziales/koordination-fuer-ehrenamtliche-in-der-fluechtlingshilfe/

abrufbar und bei der Stadt Kreuztal im Sachgebiet 56 - Flüchtlinge und Integration - in Papierform erhältlich.

Die zuständigen MitarbeiterInnen stehen für Rückfragen zur Verfügung und unterstützen im Bedarfsfall bei der Antragstellung.

Für die Antragstellung gelten nachfolgende Fristen:

30.11.2017, 28.02.2018, 30.04.2018, 30.06.2018 und 30.09.2018.

Für die Mittelvergabe wird ein Verfügungsbeirat gebildet, der aus VertreterInnen der zivilgesellschaftlichen Akteure, VertreterInnen der Stadt Kreuztal sowie dem Vorsitzenden des Sozialausschusses und einem Mitglied des Integrationsbeirates besteht.