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Montag, 27.04.2015

Unkrautvernichter auf Pflaster und Wegen verboten

Was viele immer noch nicht wissen:
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahrten oder ähnliches ist durch das Pflanzenschutzgesetz verboten und kann sogar mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden. Das grundsätzliche Verbot gilt auch für Hausmittel wie zum Beispiel Essigreiniger oder Salzwasser.

Grund für das strenge Verbot sind Belange der Gesundheit und der Umwelt. Denn chemische Unkrautvernichter sind für beides sehr schädlich. Eine ganze Reihe ist sogar krebserregend. Wer dennoch solche giftigen Mittel benutzt, sollte bedenke: Herbizide werden bei der Anwendung zwangsläufig eingeatmet und mit den Schuhen ins Haus getragen. Auch  für Haustiere, insbesondere Katzen, die ständig ihr Fell lecken, besteht eine erhebliche Gefährdung.

Im Interesse des Wasser- und Umweltschutzes empfiehlt es sich, gegen unerwünschten Bewuchs mit mechanischen oder thermischen Methoden, wie Hacken oder Kratzen, Hochdruckreiniger oder Abflammgeräten vorzugehen. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel.

Ausnahmen vom Herbizidverbot sind nur im Einzelfall möglich und müssen beantragt werden. Die Umweltberatungsstelle berät Sie bei Fragen dazu gerne und gibt Tipps zur giftfreien Entfernung von Wildkräutern und Unkraut.

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Ansprechpartnerin für Rückfragen:      
Frau Antje Hoffmann
Umweltberatung
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Tel. 02732/51-313
E-Mail: