Aktuelles

Mittwoch, 12.02.2025

Informationsveranstaltung zum Thema “Vorschulische Fördermöglichkeiten / Sprachstandsfeststellung / Sprachförderung / Übergang in die Grundschule”

Kinder lernen von Beginn ihres Lebens an, nicht erst mit dem Eintritt in die Schule. Eine frühzeitige und nachhaltige Begleitung des Lern- und Erfahrungsprozesses der Kinder ist deshalb für deren späteren Bildungsweg von grundlegender Bedeutung. Deshalb wird die im Kindergarten und im Elternhaus begonnene individuelle Förderung in der Grundschule weitergeführt. Dies gelingt durch eine gute Zusammenarbeit und den möglichst gleitenden Übergang vom Kindergarten in die Grundschule.

Um dies zu fördern und zu unterstützen, sieht das Schulgesetz NRW vor, dass alle Eltern bereits zwei Jahre vor der Einschulung ihrer Kinder zu einer Informationsveranstaltung über vorschulische Fördermöglichkeiten einzuladen sind. Die Informationsveranstaltung des Jahres 2025 findet

am Montag, dem 10.03.2025,
um 19:00 Uhr,
online in Form eines Zoom-Meetings

statt.

Hierzu erhalten alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder im Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren wurden, eine schriftliche Einladung. Die Veranstaltung ist offen auch für alle Eltern, die ihre Kinder ggf. vorzeitig im Jahr 2026 auf Antrag einschulen wollen.

Bei dieser Veranstaltung werden die Leiterinnen und Leiter der zuständigen Grundschulen sowie die Leitungen der Kindertageseinrichtungen und Familienzentren über Themen wie z.B. „Sprachstand, Sprachbildung, Sprachkurse, Schulfähigkeit/Schulfähigkeitsprofil, Warnzeichen, Beobachtungshinweise, Fördermöglichkeiten, Bildungsvereinbarung Kindergarten/Schule, Anmeldeverfahren, ärztliche Untersuchung, Einschulung, Schuleingangsphase und Betreuung“ informieren.