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Mittwoch, 20.11.2024

Stadt Kreuztal unterstützt Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt historischer Gebäude

Denkmalgeschützte Immobilien haben einen besonderen historischen Charme, sind ein bedeutender Teil des Stadtbildes und tragen als kulturelles Erbe zum Heimatgefühl bei. An die Eigentümerinnen und Eigentümer stellen sie aber auch einen besonderen Anspruch in Bezug auf den Erhalt des Gebäudes: Restaurierungen der Denkmalsubstanz, die Überarbeitung historischer Fenster oder beispielsweise die Erneuerung und Ergänzung beschädigter Bauteile nach historischen Regeln der Bautechnik erfordern besondere Fachkenntnis und bewegen sich oftmals in einem entsprechend hohen finanziellen Rahmen.

Zur Unterstützung der Denkmaleigentümer/innen stehen der Stadt Kreuztal jedes Jahr für die Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen Pauschalmittel in Höhe von 30.000 € zur Verfügung. Davon stammen 15.000 € von der Bezirksregierung Arnsberg und 15.000 € aus eigenen Mitteln der Stadt Kreuztal.

Damit eine bauliche Maßnahme an einem denkmalgeschützten Gebäude gefördert werden kann, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen: Zunächst muss das geplante Vorhaben zum Erhalt des Denkmalwertes beitragen und denkmalrechtlich genehmigt werden. Es wird im Einzelfall geprüft, ob die entsprechende Maßnahme die Voraussetzungen der Förderung erfüllt. Nach erfolgreicher Prüfung werden 30 % der Kosten, jedoch maximal 5.000 € Förderung ausgezahlt.

Für größere Maßnahmen empfiehlt sich eine Einzelprojektförderung über das Land Nordrhein-Westfalen, da der Fördersatz mit 50 % deutlich höher liegt und die Auszahlung nicht auf 5.000 € begrenzt ist. Anträge für diese Förderung können direkt bei der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg gestellt werden, die Untere Denkmalbehörde der Stadt Kreuztal unterstützt Interessentinnen und Interessenten gerne bei der Antragstellung.

Denkmaleigentümer/innen, die eine Förderung in Anspruch nehmen wollen oder mehr Informationen benötigen, können sich an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Kreuztal (Herr Heimes, Zimmer 204, 02732/51-388, ) wenden.

Auf der Internetseite der Stadt Kreuztal sind außerdem weitere Informationen zu den Förderprogrammen einsehbar.