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Dienstag, 23.01.2024

Alles, was Sie wissen müssen: Der Übergang in die weiterführenden Schulen der Stadt Kreuztal

Der Wechsel von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule ist ein bedeutsames Ereignis, das mit vielen Fragen verbunden ist, die wir Ihnen hier beantworten werden.

 

Welche Schulformen gibt es?


(Quelle: Schulministerium NRW)

 

Sekundarstufe I

Die Sekundarstufe I baut auf der Grundschule (Primarstufe) auf. In Kreuztal gibt es folgende weiterführende allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe I:

    • die Ernst-Moritz-Arndt-Realschule (Klasse 5 bis 10)
    • die Clara-Schumann-Gesamtschule (Klasse 5 bis 10)
    • das Städtische Gymnasium (Klasse 5 bis 10)

 

    • die Hauptschule wurde zum 31.07.2023 geschlossen

 

In Kreuztal kann der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach der Sekundarstufe I erlangt werden. Er kann an der Realschule, der Gesamtschule und dem Gymnasium erworben werden. An der Real- und Gesamtschule kann auch der Hauptschulabschluss erreicht werden.

 

Sekundarstufe II

Der Mittlere Schulabschluss ist die Voraussetzung, um Schulformen der Sekundarstufe II (Gymnasien, gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen, berufsbildende Schulen sowie Abendschulen und Kollegs) besuchen können.

An der Realschule und der Gesamtschule wird dabei zwischen Fachoberschulreife ohne Qualifikation (FOR) und Fachoberschulreife mit Qualifikation (FORQ) unterschieden:

Wenn in allen Fächern mindestens die Note 3 erlangt wurde, erhält das Zeugnis einen Qualifikationsvermerk, welcher zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt. Um den „Q-Vermerk“ zu erhalten, müssen bestimmte Noten und Kurse erreicht werden. Am Gymnasium erwirbt man die Fachoberschulreife automatisch bei Versetzung in die Qualifikationsphase I.

 

Förderschule

Manche Schülerinnen und Schüler bedürfen einer sonderpädagogischen Förderung. Wenn ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt, ist der Regelförderort die allgemeine Schule. Die Eltern können alternativ auch eine Förderschule wählen. Die Förderschule in Kreuztal gehört dem Kindelsberg-Lachsbach-Förderschuleverbund an. Ein Standort befindet sich im Kreuztaler Stadtteil Ferndorf, ein weiterer Standort in Bad Laasphe.

In der Kindelsberg-Lachbach-Förderschule können Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 10 mit den Förderschwerpunkten „Lernen“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ aufgenommen werden.

Für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ wird mit der Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs der zieldifferente Bildungsgang festgelegt.

Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ werden nach einem individuellen Förderplan der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) unterrichtet.

Die Klasse 10 führt in der Regel zum Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt „Lernen“, welcher die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt. Bei vergleichbaren Leistungen mit Hauptschülerinnen und Hauptschülern der Klasse 9 kann die Klasse 10 mit einem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 beendet werden.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung des Kindelsberg-Lachsbach-Förderschulverbundes, Frau Hammers-Kaltenbrunner (02732-591790 oder 02752-1201).

 

Wie entscheiden wir uns für eine Schulform?

Grundsätzlich wählen die Eltern nach Beratung mit der Grundschule die weiterführende Schule für ihr Kind aus. Da Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung des Kindes durchaus unterschiedlich beurteilen können, sollten Eltern bei der Schulformwahl folgendes beachten:

  • Wichtig für die Entscheidung sind die Empfehlung und Beratung durch die Grundschule. Die Lehrkräfte an der Grundschule kennen Ihr Kind gut und wissen, wie es lernt.
  • Im ersten Schulhalbjahr der vierten Klasse informiert die Grundschule über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen und das örtliche Schulangebot.
  • Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer berät anschließend mit den Eltern in einem persönlichen Gespräch über die weitere schulische Förderung des Kindes.
  • Außerdem können Sie sich auf Klassenpflegschaftsversammlungen und an Elternsprechtagen über die Schulformen und ihre Angebote informieren und beraten lassen.
  • Auf den Homepages der Schulen finden Sie ergänzende interessante Informationen.
  • Treffen Sie die Entscheidung an welcher Schule sie Ihr Kind anmelden möchten, im Sinne Ihres Kindes.
  • Orientieren Sie sich an den Möglichkeiten und Bedürfnissen Ihres Kindes, nicht an Ihren Wünschen. Folgende Fragen können dabei hilfreich sein:

                        → Welche Schule passt zu meinem Kind?

                        → Wo kann mein Kind am besten lernen?

                        → Welche Schwerpunkte und besonderen Angebote wünschen wir uns?

                        → Welche Interessen und Stärken hat das Kind?

                        → An welcher Schule fühlt das Kind sich wohl?

                        → Was ist uns außerdem wichtig? (Betreuungsangebot, Nähe zum Wohnort,
                             Freunde, Geschwisterkinder u. a.)

Für den Fall, dass Ihr Kind keinen Platz an der gewählten Schule bekommen kann:

Überlegen Sie, welche andere Schule für Ihr Kind in Frage käme.

 

Wichtig zu wissen: Durchlässigkeit zwischen den Schulformen

  • Die Klassen 5 und 6 an Realschule und Gymnasium verfügen über eine Erprobungsstufe (als integrierte Schulform hat die Gesamtschule keine Erprobungsstufe).

Das bedeutet:

  • Die Lehrkräfte führen die Schülerinnen und Schüler an die Unterrichtsmethoden und Lerninhalte der jeweiligen Schulform heran.
  • Die Kinder gehen ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über (kein Sitzenbleiben).
  • Die Kinder werden in dieser Zeit besonders beobachtet.
  • Klarheit gewinnen: Ist die gewählte Schulform die richtige für das Kind?
  • Für die Realschule und das Gymnasium gelten: Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Erprobungsstufenkonferenz über die Eignung für die besuchte Schulform.

 

Welche Informationsangebote bieten die Schulen?

Neben den Internetauftritten bieten die Grundschulen in Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen der Stadt Kreuztal einen Tag der offenen Tür an, der Ihnen einen unmittelbaren

und individuellen Einblick in die jeweilige weiterführende Schule ermöglicht. Im späten Herbst findet in der Regel eine Informationsveranstaltung der weiterführenden Schulen für den Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I statt.

 

Welche weiterführenden Schulen gibt es in Kreuztal und wo sind sie?

In Kreuztal gibt es drei weiterführende Schulen, an denen Eltern ihre Kinder für die Sekundarstufe I anmelden können. Hierzu zählen die Ernst-Moritz-Arndt-Realschule, die Clara-Schumann-Gesamtschule sowie das Städtische Gymnasium. Alle Schulen befinden sich im Kreuztaler Schulzentrum in unmittelbarer Nachbarschaft.

 

Clara-Schumann-Gesamtschule

Schulleiter: Marco Schneider

Djurslandweg 2

57223 Kreuztaler

Tel.: 02732 / 5553-0

Fax: 02732 / 5553-50

E-Mail:

Homepage: www.ge-kreuztal.de

 

Ernst-Moritz-Arndt-Realschule

Schulleiter: Sascha Koch

Hessengarten 13

57223 Kreuztal

Tel.: 02732 / 5552-0

Fax: 02732 / 5552-22

E-Mail:

Homepage: www.rs-kreuztal.edupage.org

 

Städtisches Gymnasium

kommissarischer Schulleiter: Sebastian Hatzfeld

Zum Erbstollen 5

57223 Kreuztal

Tel.: 02732 / 5551-0

Fax: 02732 / 5551-50

E-Mail:

Homepage: www.gymnasium-kreuztal.de

 

Wie läuft die Anmeldung an der gewählten Schule?

Jedem Kind, welches die vierte Klasse einer Kreuztaler Schule besucht, werden mit dem Halbjahreszeugnis ein Anmeldeschein und eine Elternbenachrichtigung ausgehändigt. Auf dem Anmeldeschein ist die Schulformempfehlung der Grundschule vermerkt. Sie können Ihr Kind nur an einer Schule anmelden!

Die Anmeldeformalitäten der Clara-Schumann-Gesamtschule, der Ernst-Moritz-Arndt-Realschule und des Städtischen Gymnasiums entnehmen Sie bitte den Informationen der jeweiligen Homepage der Schule.

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

  • alle vier Ausfertigungen des Anmeldescheins der Grundschule
  • Halbjahreszeugnis 2023/2024 der Klasse 4 mit Schulformempfehlung
  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde (Original)
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss
  • Impfausweis
  • ggf. Stadtpass
  • Passbild und 5 € für den Schülerausweis (nur Gesamtschule und Realschule)

Sie können sowohl einen Zweitwunsch als auch Gründe für den Schulwunsch angeben.

Die Schulleitung entscheidet innerhalb einer bestimmten Frist über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler. Die Aufnahme in eine städtische Schule ist nicht von der Reihenfolge der Anmeldungen abhängig. Die Anmeldereihenfolge entscheidet also nicht über die Aufnahme.

 

Wann sind die Anmeldetermine im Jahr 2024?

Der Zeitraum zur Durchführung der Anmeldeverfahren umfasst sechs Wochen. Er beginnt mit dem letztmöglichen Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse der Klasse 4 an Grundschulen, dies ist der 26.01.2024. Das Anmeldeverfahren für Schulen, für die kein vorgezogenes Anmeldeverfahren zugelassen ist, wird in der dritten bis sechsten Woche des Anmeldezeitraumes durchgeführt. Das ist der Zeitraum vom 09.02.2024 bis 07.03.2024.

In Kreuztal haben sich die Schulleitungen auf nachfolgenden Anmeldezeitraum verständigt:

Clara-Schumann-Gesamtschule:              19.02.2024 bis 01.03.2024

Ernst-Moritz-Arndt-Realschule:                19.02.2024 bis 01.03.2024

Städtisches Gymnasium:                           19.02.2024 bis 01.03.2024

Auf der Internetseite der Stadt Kreuztal finden Sie ebenfalls entsprechende Informationen: Bekanntmachung der Stadt Kreuztal

 

Was passiert, wenn das Kind keinen Platz an der gewünschten Schule bekommt?

Falls Ihr Kind keinen Platz an der gewünschten Schule bekommt, werden Sie von der Schule informiert. Ihrem Kind wird ein Platz an einer anderen Schule angeboten.

 

Wie läuft der Übergang an die weiterführende Schule für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf?

Unterricht findet für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in allen Schulstufen statt. Ein verbindlicher individueller Förderplan legt den schüler- und situationsabhängigen Förderbedarf in den Lern- und Entwicklungsbereichen sowie in den Unterrichtsfächern fest.

Für Kinder, bei denen ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellte wurde, gibt es ein besonderes Übergangsverfahren. Die Beratung der Eltern beginnt schon in der dritten Klasse der Grundschule. Die Eltern können wählen, ob ihr Kind an einer Regelschule oder an einer Förderschule unterrichtet werden soll.

Wenn Sie Ihr Kind an einer Förderschule anmelden möchten, so geben Sie diesen Wunsch ebenfalls im Gespräch mit der Schule an. In der Regel wird die nächstgelegene Förderschule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt für Ihr Kind ausgewählt. Abweichend können Sie auch den Wunsch nach einer bestimmten Förderschule äußern.

Den Eltern eines Kindes mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung nennt die Schulaufsicht des Kreises Siegen-Wittgenstein mindestens eine allgemeine Schule, die für das Gemeinsame Lernen personell und sächlich ausgestattet ist.

Die Schulaufsicht hat mit Zustimmung der Stadt Kreuztal die Realschule und die Gesamtschule als Schulen des Gemeinsamen Lernens bestimmt.

Diese Schulen nehmen dann eine bestimmte Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung auf. Die Schulen führen für diese Plätze ein eigenständiges Aufnahmeverfahren durch.

Dort melden Sie Ihr Kind zu den allgemeinen Anmeldeterminen an.

 

Welche Förderschule gibt es in Kreuztal?

Es gibt den Kindelsberg-Lachsbach-Förderschulverbund mit Standorten in Kreuztal und Bad Laasphe. Förderschwerpunkte sind Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache.

 

Kindelberg-Lachsbach-Förderschulverbund

Schulleitung: Frau Hammers-Kaltenbrunner

Standort Kreuztal:

Siepenstraße 19

57223 Kreuztal-Ferndorf

Tel.: 02732 / 59 17 90

Fax: 02732 / 59 17 91

E-Mail:

Homepage: www.kila-schule.de

 

Standort Bad Laasphe:

Gennernbach 13

57334 Bad Laasphe

Tel.: 02752 / 1201

Fax: 02752 / 6054

E-Mail:

Homepage: www.kila-schule.de

 

Welche Ganztags- und Betreuungsmöglichkeiten gibt es an den weiterführenden Schulen?

Gebundene Ganztagsschule (Clara-Schumann-Gesamtschule)

  • verpflichtender Ganztagsbetrieb an mindestens drei Tagen pro Woche

montags, mittwochs, donnerstags

  • in der Regel von 08:00 Uhr bis ca. 15:20 Uhr
  • Mittagessensangebot
  • Dienstag und Freitag kurze Tage (bis ca. 13:00 Uhr)
  • zusätzlich freiwillige Hausaufgabenbetreuung, Förderung in den Schulfächern, Arbeitsgemeinschaften (AGs)
  • keine Kosten für alle verpflichtenden Veranstaltungen       
     

Halbtagsschulen (Ernst-Moritz-Arndt-Realschule und Städtisches Gymnasium)

  • für Schülerinnen und Schüler an Halbtagsschulen, deren Stundenplan Nachmittagsunterricht vorsieht, findet in der Regel eine betreute Mittagspause mit pädagogischen Angeboten statt
  • bei Bedarf Durchführung außerunterrichtlicher Betreuungsangebote
  • mögliche Angebote: Hausaufgabenbetreuung, Förderung in den Schulfächern, Arbeitsgemeinschaften (AGs), Beaufsichtigung beim freien Spiel u. a.
  • manche Angebote sind kostenpflichtig
  • Imbiss im Städtischen Gymnasium möglich
  • die Mensa der Gesamtschule steht allen Schülerinnen und Schülern im Schulzentrum offen

 

Gibt es an den weiterführenden Schulen eine Ferienbetreuung?

Es gibt keine Ferienbetreuung an den weiterführenden Schulen.

 

Wie ist der Start an der neuen Schule?

Für Ihr Kind ändert sich einiges, es muss viel Neues Lernen:

  • anderer Schulweg
  • größere Schule
  • neue Lehrerinnen und Lehrer
  • Raumwechsel
  • viele ältere Kinder
  • unbekannte Mitschülerinnen und Mitschüler
  • mehr Unterricht / längere Schultage
  • neue Unterrichtsfächer

Haben Sie Verständnis für Ihr Kind, wenn es erschöpft, aufgeregt oder unruhig ist. Begleiten Sie es geduldig und seien Sie für Ihr Kind da.

 

Die Schulen lassen sich einiges einfallen, damit sich ihre neuen Schülerinnen und Schüler schnell wohlfühlen:

  • Kennenlerntage vor Schulbeginn
  • Förderung der Klassengemeinschaft
  • Erkunden des Schulgebäudes
  • Ältere Schülerinnen und Schüler als Paten

 

Mit wem kann ich sprechen, wenn ich weitere Fragen habe?

  • Fragen zur Wahl der Schulform:

Wenden Sie sich an die Grundschulkräfte Ihres Kindes – sie kennen Ihr Kind gut und helfen Ihnen gerne weiter.

  • Fragen zum Anmeldeverfahren:

Amt für Schulen, Kindergärten und Sport, Frau Saßmann (Tel.: 02732 / 51 465)

  • Fragen zum Übergangsverfahren für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf:

Amt für Schulen, Kindergärten und Sport, Frau Saßmann (Tel.: 02732 / 51 465)

  • Fragen zum Schülertransport / Schülerticket:

Amt für Schulen, Kindergärten und Sport, Frau Grahn (Tel.: 02732 / 51 262)