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Montag, 12.06.2023
Stadt Kreuztal erinnert an die Verpflichtung zum Rückschnitt von Pflanzen
Es blüht und grünt überall – mit den warmen Monaten wachsen die Bäume und Sträucher. Damit dadurch keine Gefahr entsteht, weist die Stadt Kreuztal noch einmal auf notwendige Rückschnitte hin:
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sind Grundstückseigentümer/innen gesetzlich verpflichtet, Pflanzen bis zur Grundstücksgrenze so zurückzuschneiden, dass die ungehinderte Nutzbarkeit der Verkehrsflächen gefahrlos möglich ist. Diese Verpflichtung endet gemäß Ordnungsbehördlicher Verordnung der Stadt Kreuztal nicht auf Kopfhöhe: Bäume sind so zurückzuschneiden, dass über Fußgängerwegen ein Raum von mind. 2,50 m und bei Straßen ein Raum von mindestens 5,00 m Höhe freibleibt. Auch Verkehrszeichen müssen gut sichtbar sein.
Verkehrssichernde Pflegeschnitte dürfen gem. Bundesnaturschutzgesetz übrigens in jeder Jahreszeit durchgeführt werden. Ein im Landschaftsgesetz NRW verankerter Schutz nistender Vögel greift hier nicht.
Abgesehen von der Verkehrssicherungspflicht, der Grundstückseigentümer/innen nachkommen müssen, sieht die Kreuztaler Straßenreinigungssatzung vor, dass Gehwege und Abflussrinnen wöchentlich zu reinigen sind. Zur Reinigung gehört auch die Beseitigung von Gras und Unkraut.
Übrigens: das Verbrennen von Grünabfällen und Strauchschnitt verboten ist. Pflanzliche Abfälle müssen über die Biotonne entsorgt oder kompostiert werden. Besitzer/innen von Biotonnen können pflanzliche Abfälle auch kostenfrei, an den im Abfall- und Wertstoffabfuhrkalender der Stadt Kreuztal angegebenen Tagen, abholen lassen. Den Abfuhrkalender finden Sie hier.
Das gesamte Ortsrecht der Stadt Kreuztal kann hier eingesehen werden.