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Dienstag, 17.01.2023

Stadt Kreuztal veröffentlicht Förderrichtlinie Klima und Umwelt

Viele kleine Maßnahmen bringen zusammen eine große Wirkung. Um einen zusätzlichen Anreiz für Maßnahmen zum Umwelt- & Klimaschutz und der Klimafolgenanpassung zu schaffen, ist zum 01. Januar 2023 eine neue städtische Förderrichtlinie in Kraft getreten. Neben den bisher bestehenden Fördermöglichkeiten zur privaten Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Klima- und Umweltbildung werden darin auch zwei neue Förderbausteine enthalten sein: Bürgerinnen und Bürger können nun auch Anträge zur Bezuschussung von Entsiegelungsmaßnahmen und für die Anschaffung von Stecker-Solaranlagen bei der Stadt Kreuztal stellen.

 

Durch die insgesamt vier Bausteine der neuen Förderrichtlinie Klima und Umwelt soll der Einsatz neuer Energien gesteigert und das Stadtklima verbessert werden. Die Programmbausteine sind dabei so breit gefächert, dass möglichst große Teile der Kreuztaler Bevölkerung davon profitieren können. Pro Förderbaustein stehen im Jahr 2023 jeweils 10.000 € an Fördermitteln zur Verfügung. Die Förderrichtlinie Klima und Umwelt sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen sind auf der Webseite der Stadt Kreuztal zu finden unter: https://www.kreuztal.de/leben-in-kreuztal/umwelt-klima/foerderrichtlinie-klima-und-umwelt/

 

Die einzelnen Bausteine im Überblick:

 

Baustein A: Stecker-Solaranlagen

Insbesondere mit Blick auf die stark gestiegenen Energiekosten ist das Interesse an Stecker-Solaranlagen oder auch sogenannten „Balkon-Solarmodulen“, die ohne viel Aufwand z.B. am Balkongeländer angebracht und mit einem einfachen Stecker angeschlossen werden können, groß. Ziel der Zuwendung ist es, den Einsatz von Erneuerbaren Energien innerhalb der Stadt Kreuztal zu erhöhen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Verringerung von Treibgasemissionen zu leisten. Der Zuschuss beträgt 150 € je Wohneinheit, Haushalt oder Vereinseinrichtung, unabhängig von der Anzahl der Module.

 

Baustein B: Entsiegelungsmaßnahmen

Asphaltierte, gepflasterte Flächen oder auch wassergebundene Decken heizen sich im Sommer stark auf, lassen kaum Regenwasser versickern und bieten kaum Lebensraum für Pflanzen und Insekten. Wer sich entscheidet, aus einer versiegelten Fläche (mind. 15 m²) auf seinem Wohngrundstück eine Beet- oder Gartenfläche zu machen, kann eine Förderung der Maßnahme In Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 500 € pro Projekt und Jahr, beantragen.

 

Baustein C: Projekte im Bereich Umwelt- und Klimabildung    

Ziel dieser Zuwendung ist es, Projekte zu fördern und zu unterstützen, die die Bevölkerung über die Bedeutung und über Möglichkeiten zum Umwelt- und Klimaschutz informieren. Dabei sollen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Kinder und Jugendliche für diese Themenbereiche sensibilisiert werden. Ein besonderes Augenmerk wird auf den innovativen Charakter und die entsprechende Vorbildfunktion der Maßnahme gelegt. Förderfähig sind Projekte, Dienstleistungen und Sachanschaffungen zur Umwelt- und Klimabildung. Pro Projekt, Antragssteller bzw. Antragstellerin und Jahr können bis zu 500 € Förderung beantragt werden.

 

Baustein D: Dach- und Fassadenbegrünung

Je mehr Pflanzen, desto besser das lokale Klima. Diesem Grundsatz folgend leisten auch Maßnahmen zur Begrünung von Dächern und Fassaden einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas, indem sommerliche Hitzebelastung verringert, Staub gebunden und eine natürliche Kühlung des Gebäudes erreicht werden kann. Gleichzeitig wird durch die dezentrale Zwischenspeicherung des Regenwassers auf begrünten Dächern ein Beitrag zur Ableitung von Wasser nach Starkregenereignissen geleistet. Um auf diese Vorteile aufmerksam zu machen und zusätzliche Anreize zur Umsetzung zu schaffen, bezuschusst die Stadt Kreuztal die Begrünung von Fassaden und Dächern an privaten Wohnhäusern mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (bei Dachbegrünung max. 800 €, bei Fassadenbegrünung max. 500 €).