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Mittwoch, 19.05.2021

Warmwasserfreibad Buschhütten öffnet zum 22. Mai mit Schutzmaßnahmen

Das Warmwasserfreibad Buschhütten startet am 22. Mai mit besonderen Schutzmaßnahmen in die Saison. Um das Risiko einer Ansteckung mit Coronaviren möglichst gering zu halten, gelten besondere Verhaltensregeln für Besucher des Bades, die den Vorgaben der Landesregierung entsprechen.

                       

Geänderte Öffnungszeiten

Um die Besucherströme möglichst breit zu verteilen und eine Überbelegung des Beckens zu vermeiden, gelten bis auf weiteres verlängerte Öffnungszeiten:

Montag: 10.00 – 20.00 Uhr

Dienstag bis Freitag: 7.00 – 20.00 Uhr

Samstag und Sonntag: 10.00 – 19.00 Uhr 

 

Kontrollierter Einlass

Aufgrund der geltenden Coronaschutzverordnung ist der Einlass ins Warmwasserfreibad Buschhütten nur für die „drei Gs“ zulässig: Vollständig geimpfte Personen, nachweislich Genesene und negativ-getestete Personen dürfen das Bad nutzen. Der Test muss in einer vom Kreis-Gesundheitsamt zugelassenen Teststelle vor höchstens 48 Stunden vorgenommen worden sein und schriftlich oder auf dem Handy/Smartphone zusammen mit einem Ausweis vorgezeigt werden. Auch Genesene und Geimpfte müssen einen Nachweis zusammen mit einem Ausweis vorlegen. Wer eine Jahreskarte für das Freibad Buschhütten besitzt, muss den Nachweis über eine Immunisierung nur einmal vorlegen und erhält einen Vermerk auf der Karte. Kinder bis zum Schuleintrittsalter müssen nicht getestet werden.

 

Die Besucherzahl des Warmwasserfreibads Buschhütten ist auf 600 Personen beschränkt. Um sicherzustellen, dass diese Höchstbesucherzahl nicht überschritten wird, bekommt jeder Badegast beim Betreten nach Vorlage eines oben genannten Nachweises und Registrierung mit Namen und Kontaktdaten eine Karte ausgehändigt, die er beim Verlassen wieder abzugeben hat. Die Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nach Ablauf von vier Wochen vernichtet. Während des Anmeldeverfahrens ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Betreten der Anlage ist eine Handdesinfektion verpflichtend.  

 

Verhaltensregeln im Bad

Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist im Bad zu jeder Zeit einzuhalten. Besucher werden gebeten, die entsprechenden Einbahnregelungen bei den Toiletten, Duschen und Umkleiden zu beachten. 

Aus technischen Gründen kann das Nichtschwimmerbecken aktuell leider nicht genutzt werden.