Aktuelles

Montag, 22.02.2021

Öffnung der Kreuztaler Sportplätze für den Individualsport

Gemäß der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der ab dem 22.02.2021 gültigen Fassung ist Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht wieder erlaubt.

Zwischen den einzelnen Personen/Personengruppen ist ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Der weitere Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist weiterhin unzulässig.

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Umkleiden und Duschen ist ebenfalls weiterhin unzulässig.