Der Wechsel von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule ist ein bedeutsames Ereignis, das mit vielen Fragen verbunden ist, die wir Ihnen hier beantworten möchten.
Welche Schulformen gibt es?
Sekundarstufe I
Die Sekundarstufe I baut auf der Grundschule (Primarstufe) auf. In Kreuztal gibt es folgende weiterführende allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe I:
In Kreuztal kann der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach der Sekundarstufe I erlangt werden. Er kann an der Realschule, der Gesamtschule und dem Gymnasium erworben werden. An der Real- und Gesamtschule kann auch der Hauptschulabschluss erlangt werden.
Sekundarstufe II
Der Mittlere Schulabschluss ist die Voraussetzung, um Schulformen der Sekundarstufe II (Gymnasien, gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen, berufsbildenden Schulen sowie Abendschulen und Kollegs) besuchen zu können.
An der Realschule und der Gesamtschule wird dabei zwischen Fachoberschulreife ohne Qualifikation (FOR) und Fachoberschulreife mit Qualifikation (FORQ) unterschieden (siehe Markierung): Wenn in allen Fächern mindestens die Note 3 erlangt wurde, erhält das Zeugnis einen Qualifikationsvermerk, welcher zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt. Um den „Q Vermerk“ zu erhalten, müssen bestimmte Noten und Kurse erreicht werden. Am Gymnasium erwirbt man die die Fachoberschulreife automatisch bei Versetzung in die Qualifikationsphase I.
Förderschule
Manche Schülerinnen und Schüler bedürfen einer sonderpädagogischen Förderung. Wenn ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt, ist der Regelförderort die allgemeine Schule. Die Eltern können alternativ auch eine Förderschule wählen. Die Förderschule in Kreuztal gehört dem Kindelsberg-Lachsbach-Förderschulverbund an, ein weiterer Standort befindet sich in Bad Laasphe.
Am Kindelsberg-Lachsbach-Förderschulverbund können Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 10 mit den Förderschwerpunkten „Lernen“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ aufgenommen werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird mit der Feststellung des Sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs der zieldifferente Bildungsgang festgelegt.
Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden nach einem individuellen Förderplan der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) unterrichtet.
Die Klasse 10 führt in der Regel zum Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen, welcher die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt. Bei vergleichbaren Leistungen mit Hauptschülern der Klasse 9 kann die Klasse 10 mit einem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 beendet werden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Stellvertretende Schulleitung des Kindelsberg-Lachsbach-Förderschulverbundes, Frau Hammers-Kaltenbrunner (02732-591790 oder 02752-1201).
Wie entscheiden wir uns für eine Schulform?
Grundsätzlich wählen die Eltern nach Beratung mit der Grundschule die weiterführende Schule ihres Kindes aus. Da Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung des Kindes durchaus unterschiedlich beurteilen können, sollten Eltern bei der Schulformwahl folgendes beachten:
Für den Fall, dass Ihr Kind keinen Platz an der gewählten Schule bekommen kann:
Überlegen Sie, welche andere Schule für Ihr Kind in Frage käme.
Wichtig zu wissen: Durchlässigkeit zwischen den Schulformen
Das bedeutet:
Welche Informationsangebote bieten die Schulen?
Neben den Internetauftritten bieten die Grundschulen in Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen der Stadt Kreuztal einen Tag der offenen Tür an, der Ihnen einen unmittelbaren und individuellen Einblick in die jeweilige Schule ermöglicht. Im späten Herbst findet in der Regel eine Informationsveranstaltung der weiterführenden Schulen für den Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I statt.
Aufgrund der Corona-Pandemie mussten im Jahr 2020 all diese Veranstaltungen abgesagt werden. Bitte schauen Sie auf die Homepages der Schulen oder rufen Sie dort an, um Informationen über das jeweilige Angebot zu bekommen.
In Kreuztal gibt es drei weiterführende Schulen, an denen Eltern ihre Kinder für die Sekundarstufe I anmelden können. Hierzu zählen die Ernst-Moritz-Arndt-Realschule, die Clara-Schumann-Gesamtschule, sowie das Städtische Gymnasium. Alle Schulen befinden sich im Kreuztaler Schulzentrum in unmittelbarer Nachbarschaft.
Ernst-Moritz-Arndt-Realschule
Schulleiter: Sascha Koch
Hessengarten 13
57223 Kreuztal
Tel: 02732 - 55520
Fax: 02732 - 5552222
Email: rsk@realschule-kreuztal.de
Homepage: www.realschule-kreuztal.de
Clara-Schumann Gesamtschule Kreuztal
Schulleiter: Christian Scheerer
Djurslandweg 2
57223 Kreuztal
Tel.: (02732) 5553-0
Fax.: (02732) 5553-50
Email: E-Mail anzeigen
Homepage: www.ge-kreuztal.de
Städtisches Gymnasium
Schulleiter: Thomas Grütz
Zum Erbstollen 5
57223 Kreuztal
Telefon: (02732) 55510
Fax: (02732) 555150
Email: E-Mail anzeigen
Homepage: www.gymnasium-kreuztal.de
Jedem Kind, das die vierte Klasse einer Kreuztaler Schule besucht, werden mit dem Halbjahreszeugnis ein Anmeldeschein und eine Elternbenachrichtigung ausgehändigt. Auf dem Anmeldeschein ist die Schulformempfehlung der Grundschule vermerkt. Sie können Ihr Kind nur an einer Schule anmelden!
An der Clara-Schumann-Gesamtschule finden persönliche Beratungs- und Aufnahmegespräche statt. Hierzu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem Sekretariat (02732-55530). Die Anmeldeformalitäten des Städtischen Gymnasiums und der Ernst-Moritz-Arndt Realschule entnehmen Sie bitte den Informationen auf der jeweiligen Homepage: www.realschule-kreuztal.de oder www.gymnasium-kreuztal.de.
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:
Sie können sowohl einen Zweitwunsch als auch Gründe für den Schulwunsch angeben.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheiden innerhalb einer bestimmten Frist über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler. Die Aufnahme in eine städtische Schule ist nicht von der Reihenfolge der Anmeldungen abhängig. Die Anmeldereihenfolge entscheidet also nicht über die Aufnahme!
Der Zeitraum zur Durchführung der Anmeldeverfahren umfasst sechs Wochen. Er beginnt mit dem letztmöglichen Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse der Klasse 4 an Grundschulen, dies ist der 29.01.2021. Das Anmeldeverfahren für Schulen, für die kein vorgezogenes Anmeldeverfahren zugelassen ist, wird in der dritten bis sechsten Woche des Anmeldezeitraumes durchgeführt. Das ist der Zeitraum vom 22.02.2021 bis 05.03.2021.
Clara-Schumann-Gesamtschule:
22.02.2021 bis 05.03.2021
Städtisches Gymnasium:
22.02.2021 bis 05.03.2021
Ernst-Moritz-Arndt-Realschule:
22.02.2021 bis 05.03.2021
Alle Informationen im Überblick finden Sie auch hier.
Was passiert, wenn das Kind keinen Platz an der gewünschten Schule bekommt?
Falls Ihr Kind keinen Platz an der gewünschten Schule bekommt, werden Sie von der Schule informiert. Ihrem Kind wird ein Platz an einer anderen Schule angeboten.
Wie läuft der Übergang an die weiterführende Schule für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf?
Unterricht findet für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in allen Schulformen und Schulstufen, vom Beginn schulischer Frühförderung bei Schülerinnen und Schülern mit Sinnesschädigung bis zum Abschluss der Sekundarstufe II statt. Ein verbindlicher individueller Förderplan legt den schüler- und situationsabhängigen Förderbedarf in den Lern- und Entwicklungsbereichen sowie in den Unterrichtsfächern fest.
Für Kinder, bei denen ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde, gibt es ein besonderes Übergangsverfahren. Die Beratung der Eltern beginnt schon in der dritten Klasse der Grundschule. Die Eltern können wählen, ob ihr Kind an einer Regelschule oder an einer Förderschule unterrichtet werden soll.
Wenn Sie Ihr Kind an einer Förderschule anmelden möchten, so geben Sie diesen Wunsch ebenfalls im Gespräch mit der Schule an. In der Regel wird die nächstgelegene Förderschule mit dem entsprechendem Förderschwerpunkt für Ihr Kind ausgewählt. Abweichend können Sie auch den Wunsch nach einer bestimmten Förderschule äußern.
Den Eltern eines Kindes mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung nennt die Schulaufsicht des Kreises Siegen-Wittgenstein mindestens eine allgemeine Schule, die für das Gemeinsame Lernen personell und sächlich ausgestattet ist.
Die Schulaufsicht hat mit Zustimmung der Stadt Kreuztal die Realschule und die Gesamtschule als Schulen des gemeinsamen Lernens bestimmt.
Diese Schulen nehmen dann eine bestimmte Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung auf. Die Schulen führen für diese Plätze ein eigenständiges Aufnahmeverfahren durch.
Dort melden Sie Ihr Kind zu den allgemeinen Anmeldeterminen an.
Welche Förderschule gibt es in Kreuztal?
Es gibt den Kindelsberg-Lachsbach-Förderschulverbund mit Standorten in Kreuztal und Bad Laasphe. Förderschwerpunkte sind Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache.
Telefon: 0 27 32 / 59 17 90
Fax: 02732-591791
email: info@kindelsbergschule.de
Homepage: www.kindelsberg-lachsbach-schule.de
email: E-Mail anzeigen
Welche Ganztags- und Betreuungsmöglichkeiten gibt es an den weiterführenden Schulen?
Gebundene Ganztagsschule (Clara-Schumann-Gesamtschule)
häufig montags, mittwochs, donnerstags
Halbtagsschulen (Städtisches Gymnasium und Ernst-Moritz-Arndt-Realschule)
Es gibt keine Ferienbetreuung an den weiterführenden Schulen.
Für Ihr Kind ändert sich Einiges, es muss viel Neues lernen:
Haben Sie Verständnis für Ihr Kind, wenn es erschöpft, aufgeregt oder unruhig ist. Begleiten Sie es geduldig und seien Sie für ihr Kind da.
Die Schulen lassen sich Einiges einfallen, damit sich ihre neuen Schüler*innen schnell wohlfühlen:
Mit wem kann ich sprechen, wenn ich weitere Fragen habe?
Wenden Sie sich an die Grundschullehrkräfte Ihres Kindes - sie kennen das Kind gut und helfen Ihnen gerne weiter.
Amt für Schulen, Kindergärten und Sport, Frau Moll (Telefon: 02732 / 51 362).
Amt für Schulen, Kindergärten und Sport, Frau Bause / Herr Esterl (Telefon: 02732 / 51 358).
Fragen zum Schülertransport / Schülerticket:
Amt für Schulen, Kindergärten und Sport, Frau Schaub (Telefon: 02732 / 51 262)
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