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Mittwoch, 16.12.2020

Die Stadt Kreuztal informiert: Die Prüfung von Rohrleitungen zur Entsorgung gewerblichen Abwassers muss bis zum 31.12.2020 abgeschlossen sein

Seit Mitte August 2020 ist die geänderte „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW“ (SüwVO Abw NRW) in Kraft.

Nach § 8 Abs. 5 SüwVO sind bestehende Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers nach den Anhängen der Abwasserverordnung (AbwV) des Bundes dienen, erstmalig bis zum 31.12.2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

 

Eine Überprüfung von privaten Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser führen, ist nach der aktuellen SüwVO nur dann erforderlich, wenn die Leitungen neu errichtet, wesentlich verändert oder saniert wurden. 

Die Stadt Kreuztal rät Grundstückeigentümer*innen, die Auswertung der Zustands- und Funktionsprüfung und das Erstellen des Sanierungskonzeptes von einem neutralen Fachmann (z. B. Ingenieurbüro) erledigen zu lassen. Die Zustands- und Funktionsprüfung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.

Sollten bei der Zustands- und Funktionsprüfung Mängel, Schäden oder Undichtigkeiten festgestellt werden, sind diese in einem bestimmten Zeitraum zu beseitigen, wie er in der nachstehenden Tabelle dargestellt ist

Tabelle B.1 aus DIN 1986-30