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Dienstag, 23.06.2020

Stellungnahme der Stadt Kreuztal zur öffentlichen Debatte um den Erdwall in Krombach

Aufgrund der aktuellen öffentlichen Diskussion um das Baugenehmigungsverfahren zum Erdwall in Krombach sieht die Stadt Kreuztal es als geboten an, einen Sachstandsbericht zu veröffentlichen und die Bürgerinnen und Bürger zu informieren. 

 

Die Stadt Kreuztal erteilte der Antragstellerin im Jahr 2017 eine Baugenehmigung für die Aufschüttung von Erdreich zur Zwischenlagerung, die bis zum 31.12.2018 befristet war. Die Baugenehmigung wurde im Jahr 2019 bis zum 31.12.2025 verlängert. Genehmigt wurde weder eine Deponie, noch die Lagerung von Abfällen. Die Antragstellerin konnte glaubhaft vermitteln, dass sie das Erdreich für die Terrassierung der Fläche des ausgewiesenen Baugebietes verwenden wollte. Ausdrücklicher Bestandteil der Baugenehmigung ist zudem die klare Auflage, dass nur reines und unbelastetes Erdreich in dem Zwischenlager verbaut werden durfte.

 

Dem üblichen Prozedere einer Baugenehmigung entsprechend hat die Antragstellerin im Februar 2020 die Schlussabnahme beantragt. Zu diesem Zeitpunkt war der Nachweis erforderlich, dass der Erdwall in der Weise gebaut wurde, wie er genehmigt worden war. D.h. ob die Qualität des verbauten Erdmaterials der Genehmigung („reines und unbelastetes Erdreich“) entspricht. Dies erfolgte durch umfassende Bodenproben und -untersuchungen im März und April 2020. Nach Vorlage der Ergebnisse stand fest, dass der Erdwall nur in Teilen der Baugenehmigung entspricht. In Absprache mit den zuständigen Umweltbehörden des Kreises Siegen-Wittgenstein forderte die Stadtverwaltung daher mit Schreiben vom 29.05.2020 Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel. Dazu gehört unter anderem auch der unverzügliche Abtransport der stärker belasteten Teile des Walls. Die Antragstellerin ist den Aufforderungen der Stadtverwaltung nachgekommen. Diese Maßnahmen laufen derzeit und werden durch die zuständigen Behörden begleitet.

 

Aus Sicht der Stadt Kreuztal als Unterer Bauaufsichtsbehörde handelt es sich bei dem hier vorliegenden Sachverhalt um ein Standardverfahren, bei dem der Bauherr auf die Forderung zur Mängelbeseitigung kooperativ eingegangen ist und dies auch unverzüglich in die Wege geleitet hat.

 

Der Verdacht auf Schwermetalle und andere gesundheitsgefährdende Stoffe im Badewasser des Naturfreibads Krombach hat sich zudem unterdessen als unbegründet herausgestellt: Proben, die am 15. Juni 2020 entnommen wurden, belegen eine ausgezeichnete Wasserqualität.

Die in den Raum gestellte Vermutung, dass in der Vergangenheit vereinzelt aufgetretene Fälle von Hautreizungen bei Badegästen durch Sickerwasser des Erdwalls verursacht worden sein könnten, ist auch nach Einschätzung des Gesundheitsamtes des Kreises Siegen-Wittgenstein unbegründet. Nach Begutachtung der Lage und Gegebenheiten vor Ort kommt diese zu der Einschätzung, dass sich keine Hinweise auf eine Belastung des Badewassers durch Einflüsse aus dem Erdwall ergeben. Dies werde auch durch die Untersuchungen des Badewassers und des Zulaufs bestätigt, die dem Gesundheitsamt ebenfalls vorliegen.