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Dienstag, 31.03.2020

Einheitliche Regelungen: Allgemeinverfügung des Kreises wird aufgehoben (aktualisiert 31.03.)

Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden frühzeitig eine Allgemeinverfügung erlassen, in der Regelungen zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus zusammengefasst sind. Diese Allgemeinverfügung ist mit Inkrafttreten der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht mehr notwendig. Um klare und einheitliche Regelungen zu ermöglichen, wird die Allgemeinverfügung des Kreises Siegen-Wittgenstein nun aufgehoben. Somit gilt ab 26. März 2020 nur noch die Verordnung des Landes NRW.

Die darin zusammengefassten Maßnahmen sollen die rasante Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen und den drohenden Zusammenbruch unseres Gesundheitssystems verhindern. Sie wurden auch festgesetzt, um gesundheitlich besonders gefährdeten Menschen vor einer Erkrankung zu schützen. 

Die zum 31.03.2020 aktualisierte Verordnung können Sie hier vollständig ansehen.