Mit Ablauf des 08. April 2022 ist die Coronabetreuungsverordnung mit den besonderen Regelungen für die Kindertagesbetreuung außer Kraft getreten. Es gilt uneingeschränkt der Regelbetrieb, jedoch unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen nach der Coronaschutzverordnung.
Konkret bedeutet dies insbesondere:
Die in der Anlage 1 zur Coronaschutzverordnung zusammengefassten Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen sind zu beachten.
Ab Mittwoch, 01.06.2022 entfällt für das Betreten von städtischen Kindertageseinrichtungen die Maskenpflicht. Es besteht für Besucher*innen und Bedienstete künftig eine Trageempfehlung. Damit steht es den Mitarbeitenden und anderen Personen frei, weiterhin eine medizinische Maske zu tragen.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Schulen/Kindergärten/Sport sowie in den Kindertageseinrichtungen gerne zur Verfügung.
Wesentliche und aktuelle Informationen finden Sie hier:
Gesetzliche Bestimmungen
Anlage 1 zur vorgenannten Coronaschutzverordnung
Anlage 2 zur vorgenannten Coronaschutzverordnung
Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW
Informationen des Landesjugendamtes
Informationen des Landesjugendamtes zur Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Kinderbetreuung
Bescheinigungen/Formulare