Siegener Straße 5
57223 Kreuztal
Telefon: 02732 / 51-0
Telefax: 02732 / 4534
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Öffnungszeiten
- Mo - Mi
- 08.30 bis 12.00 Uhr
- 13.30 bis 15.45 Uhr
- Do
- 08.30 bis 12.00 Uhr
- 13.30 bis 17.00 Uhr
- Fr
- 08.30 bis 13.00 Uhr
Hundesteuer (Erhebung)
Das Halten von Hunden im Stadtgebiet unterliegt nach den maßgeblichen Satzungsvorschriften der Hundesteuer. Zahlungspflichtig ist der jeweilige Hundehalter. Die pro Jahr zu zahlende Steuer beträgt,
- wenn nur ein Hund gehalten wird: 84,00 EUR,
- wenn zwei Hunde gehalten werden: je Hund 96,00 EUR,
- wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden: je Hund 108,00 EUR.
Es gibt jedoch eine Reihe von Tatbeständen, bei denen Steuerbefreiungen oder aber Steuer-ermäßigungen gewährt werden können. Steuerbefreit sind Hunde, die in einer anderen Gemeinde in Deutschland versteuert oder von der Steuer befreit sind und deren Halter sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Kreuztal aufhält. Auf Antrag wird eine Steuerbefreiung für Hunde gewährt,
- die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfsloser Personen (die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen) dienen,
- nicht zu Erwerbszwecken eingesetzte Hunde, die an Bord von Schiffen oder die ausschließlich zur Bewachung von Herden gehalten werden.
Auf Antrag wird die Steuer um 50 % ermäßigt,
- für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden (die mehr als 200 m vom nächsten Gebäude entfernt liegen) erforderlich sind,
- für Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden und die dafür vorgesehenen Prüfungen vor anerkannten Leistungsprüfern abgelegt haben,
- für Hunde, die von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt gehalten werden. Die Ermäßigung wird jedoch nur für einen Hund gewährt.
Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen erforderlich sind, wird eine 25 %ige Ermäßigung auf Antrag gewährt, wenn das Anwesen mehr als 400 m von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegt. Die eigentliche Geltendmachung und Erhebung erfolgt über den Grundbesitzabgabenbescheid.
Zuständige Dienststelle
Ansprechpartner
| Name | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Dorothee Feldsieper | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-281 | 303 |
| Susanne Frost | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-247 | 307 |
| Katja Schneider | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-235 | 307 |
| Brigitte Wagener | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-282 | 309 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: 02732 / 51-206
Fax: 02732 / 51-206
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
| Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
|---|---|
| 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
| Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
| Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |