Friedhofsangelegenheiten

Zuständigkeit für alle kommunalen Friedhöfe:

  • Festsetzung der Beerdigungstermine,
  • Vergabe der Gräber, Planung und Einteilung der Grabfelder,
  • Auskunft und Beratung zu Grabarten, Belegungsmöglichkeiten und Ruhezeiten,
  • Auskunft über Gebühren, Gebührenbescheide, Stundungen,
  • Auskunft über Grabgestaltungsvorschriften und Grabmalsgenehmigungen,
  • Überprüfung der Gräber bezüglich Pflegezustand und Standfestigkeit der Grabmale,
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Einebnungsanträgen,
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Vorschlägen und Anregungen zum Ablauf von Beerdigungen.

Angelegenheiten im Zusammenhang mit Kriegsgräbern und Mahnmalen für Kriegstote Allgemeinzustand der Friedhöfe: Grünflächen, Bäume, Hecken, Wege, Zäune, Gießwasser Ausstattung der Kapellen: Dekorationsmaterial, Leuchter, Orgeln

Friedhofswegweiser der Stadt Kreuztal

Erstmalig ist ein Friedhofswegweiser der Stadt Kreuztal erschienen, der im Bürgeramt und in Zimmer 225 des Rathauses kostenlos für interessierte Bürgerinnen und Bürger erhältlich ist. Die umfangreiche Broschüre enthält neben Informationen über Bestattungsarten, Grabarten und Ruhezeiten eine kurze Chronologie aller Friedhöfe im Stadtgebiet sowie wichtige Hinweise über Formalitäten und zu regelnde Angelegenheiten. Damit dient sie als hilfreicher Ratgeber für den Trauer- und Bestattungsfall.

Infoblätter

Zuständige Dienststelle

Tiefbau


Ansprechpartner

Name E-Mail Telefon Zimmer
Gabriele Heimann 02732 / 51-232 225
Tamara Kaltenbach 02732 / 51-345 225

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: 02732 / 51-292
Fax: 02732 / 51-393
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr