Verwaltung und Politik

Eheschließung, Anmeldung zur Eheschließung


Ganz einfach ist die Anmeldung zur Eheschließung wenn bei Ihnen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • beide Verlobte sind deutsche Staatsangehörige,
  • beide Verlobte sind volljährig und kinderlos,
  • keiner der Verlobten war vorher bereits einmal verheiratet bzw. hat eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet,
  • beide Verlobte haben ihren Hauptwohnsitz in Kreuztal und
  • beide Verlobte sind in Kreuztal geboren.

Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, so brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschliessung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe. 

Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • wenn der Hauptwohnsitz nicht in Kreuztal ist:
    eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt"; diese Bescheinigung sollte nicht älter als ein Monat sein.
  • wenn Sie nicht in Kreuztal geboren sind:
    eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes) oder bei Geburt im Ausland eine Geburtsurkunde (international oder mit Übersetzung).
  • Verwitwete und geschiedene Verlobte, falls die Ehe nicht beim Standesamt Kreuztal geschlossen wurde:
    eine Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe / Lebenspartnerschaft.
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder.

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden. In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • einer der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit,
  • einer der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren,
  • einer der Verlobten hat ein minderjähriges Kind,
  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder,
  • einer der Verlobten ist adoptiert worden,
  • einer der Verlobten hat mehrere Vorehen,
  • einer der Verlobten ist im Ausland geschieden worden.

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreuztaler Standesamtes im Vorfeld auch telefonisch oder per E-Mail zur Beratung zur Verfügung. Dann können Sie sicher sein, dass Sie bei der Anmeldung zur Eheschließung auch wirklich alle in Ihrem konkreten Fall erforderlichen Unterlagen mitbringen werden.


Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe

Beide Ehegatten sind Deutsche: Besitzen beide Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit, ist auf sie bezüglich der Namensführung in der Ehe deutsches Recht anzuwenden.

  • Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung.
  • Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen der Frau oder des Mannes bestimmen.
  • Die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens erfolgt bei der Eheschließung. Wird keine Erklärung abgegeben, führen die Ehegatten ihre bisherigen Namen weiter und eine Erklärung kann unbefristet nach der Eheschliessung nachgeholt werden.
  • Ein Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Diese Erklärung kann gegenüber dem Standesbeamten widerrufen werden, in diesem Fall ist eine erneute Erklärung über die Voranstellung oder Anfügung eines Namens nicht möglich.
  • Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann jedoch durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamen geführt hat oder seinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.
  • Geburtsname ist der Name, der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung gegenüber dem Standesbeamten einzutragen ist.

Mindestens einer der Ehegatten ist nicht Deutsche(r):

  • Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
  • Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung gegenüber dem Standesbeamten ihren künftig zu führenden Namen wählen 1. nach dem Recht eines Staates, dem einer der Ehegatten angehört, oder 2. nach deutschem Recht, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.


Kosten

Die Kosten für eine Trauung hängen von vielen Einzelfragen ab, z. B.: wieviele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Familienstammbuch wünschen. In der Regel müssen Sie mit mindestens 70 EUR rechnen. Beim Standesamt können Sie mit EC-Karte zahlen!


Ort der Eheschließung

Die Eheschließungen in Kreuztal finden in der Gelben Villa in Dreslers Park statt - ein Ort, der nicht nur von den Räumlichkeiten ein passendes Ambiente für einen solchen Anlass bietet.

 

Achtung:
Lediglich die Eheschließungen finden in der Gelben Villa in Dreslers Park statt - die Anmeldung zur Eheschließung sowie weitere Formalitäten sind weiterhin im Rathaus der Stadt Kreuztal, Siegener Straße 5, zu erledigen!

Formular-Service

Online-Dienste

Infoblätter

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Standesamt

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Petra Schuppener +49 2732 51 317 7
Monja Wurm +49 2732 51 225 9

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 317
Fax: +49 2732 27910 276
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr