Siegener Straße 5
57223 Kreuztal
Telefon: 02732 / 51-0
Telefax: 02732 / 4534
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Öffnungszeiten
- Mo - Mi
- 08.30 bis 12.00 Uhr
- 13.30 bis 15.45 Uhr
- Do
- 08.30 bis 12.00 Uhr
- 13.30 bis 17.00 Uhr
- Fr
- 08.30 bis 13.00 Uhr
Gewerbeummeldungen
Aus § 14 GewO leitet sich eine Anzeigepflicht für Veränderungen in der Gewerbetätigkeit in folgenden Fällen ab (gebührenpflichtig):
- Verlegung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes und/oder
- Änderung bzw. Erweiterung der Betriebstätigkeit.
Desweiteren bitten wir um Mitteilung von (kostenfrei)
- Namensänderungen,
- Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen,
- Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer.
Die Anmeldung des Gewerbes kann persönlich (Beauftragte benötigen eine Vollmacht) oder schriftlich (per beigefügtem Vordruck) erfolgen. Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originaldokumente. Der schriftlichen Anmeldung ist beizufügen:
- Kopie des Personalausweises oder des Passes,
- bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung,
- bei juristischen Personen: bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines Handelsregisterauszuges oder Kopie des vom Notar erstellten Gesellschaftsvertrages
- bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben: Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung bzw. Zustimmung der zuständigen Handwerkskammer (Kreishandwerkerschaft Siegen, Löhrtor 10, 57072 Siegen (Tel. 0271/2350-0),
- bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechende Erlaubnis bzw. Konzession (z.B. Makler, Bauträger, Baubetreuer, Immobilien, Finanzierungen, Kapitalanlagen; Gaststätten-, Spielhallen-, Spiel-automatengewerbe; Bewachungsgewerbe, Versteigerergewerbe sowie Güterkraftverkehrs- und Taxigewerbe), soweit schon vorhanden.
Auskunft über erlaubnispflichtige Gewerbe erteilt die Industrie- und Handelskammer Siegen, Koblenzer Str. 121, 57072 Siegen (Tel. 0271/ 3302-0), bei handwerklichen Tätigkeiten die Kreishandwerkerschaft Siegen, Löhrtor 10, 57072 Siegen (Tel. 0271/2350-0) oder das hiesige Gewerbeamt. Gebühren: Die Gebühr für die Ausstellung der Ummeldebestätigung beträgt 20,- EUR (gemäß §§ 2 Abs.2 und 14 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.11.1971 in Verbindung mit Tarifstelle 12.1.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 09. März 1998 in der jeweils gültigen Fassung). Die Bestätigung der Gewerbeanmeldung kann bar bezahlt oder gegen Rechnung ausgestellt werden. Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt automatisch eine Mitteilung des Gewerbeamtes an das zuständige Finanzamt, das Steueramt, die Berufsgenossenschaft sowie die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Formular-Service
Zuständige Dienststelle
Ansprechpartner
| Name | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Bernd Heimes | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-350 | 18 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: 02732 / 51-283
Fax: 02732 / 27910-258
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| Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
|---|---|
| 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
| Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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| Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |