Verwaltung und Politik

Gewerbesteuer


Nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes unterliegt jedes gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes der Gewerbesteuer. Die eigentliche Besteuerung knüpft dabei an den Gewinn eines Unternehmens an.
Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen obliegt den Finanzämtern. Diese setzen unter Zugrundelegung der Steuererklärungen den maßgeblichen Gewinn und den daraus resultierenden Gewerbesteuermessbetrag für das betreffende Veranlagungsjahr fest.
Der sog. Gewerbesteuermessbescheid wird der zuständigen Kommune zugeschickt. Die zu zahlende Jahressteuer wird durch Multiplikation des Messbetrages mit dem gemeindlichen Hebesatz ermittelt und über den Gewerbesteuerbescheid geltend gemacht.
Da der Gewinn eines Betriebes erst nach Ablauf einer Rechnungsperiode feststeht, werden systembedingt zunächst Vorauszahlungen auf der Basis des letzten Veranlagungsjahres erhoben. In Kreuztal beträgt der Gewerbesteuerhebesatz 420 %.

Für alle Fragen und Einwände zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ist das zuständige Finanzamt Ansprechpartner. Für die Festsetzung und Erhebung zeichnet die Steuerabteilung in der Kämmerei verantwortlich.
Aus Gründen der Verfahrensökonomie sollten Anträge oder Einwände an das Finanzamt in Kopie auch der Steuerabteilung zur Verfügung gestellt werden.

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Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Finanzen

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