Verwaltung und Politik

Gewerbeangelegenheiten, sonstige


Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse

  • befristete Schankerlaubnis (Gestattung) bei Einzelveranstaltungen pro Ausschankstelle, Gebühr: ab 25 EUR
  • Sperrzeitverkürzung, Gebühr für eine Einzelsperrzeitverkürzung: 10 EUR pro Stunde, Gebühr für eine Dauersperrzeitverkürzung: ab 15 EUR pro Monat
  • Stellvertretererlaubnis, Gebühr: 25 bis 250 EUR
  • Schaustellungen von Personen (z. B. Striptease-Erlaubnis und regelmäßige Live-Veranstaltungen), Gebühr: ab 100 EUR
  • Volksfestfestsetzung (Kirmes, Schützenfest), Gebühr: ab 100 EUR
  • Ausübung eines Bewachungsgewerbes (Bewachungserlaubnis gemäß § 34 Gewerbeordnung)
    Gebühren: ab 250 EUR
    Antragsunterlagen:
    • Gewerbeanmeldung,
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
    • vorläufige Deckungszusage einer Haftpflichtversicherung,
    • Vermögensnachweis in Höhe von 7.500 EUR,
    • Führungszeugnis sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart O, Verwendungszweck: Bewachungserlaubnis) der zuständigen Meldebehörde des Wohnsitzes,
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer,
    • Ausweis

 

Erlaubnisse im Zusammenhang mit Spielhallen und Spielgeräten

Spielhallenkonzession (§ 33 i Gewerbeordnung - GewO)
Die Antragstellung sollte persönlich erfolgen. Beauftragte benötigen eine Vollmacht. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Gewerbeanmeldung,
  • einwandfreie Grundrißzeichnung und Nutzflächenberechnung aller Betriebsräume im Maßstab 1:100 in zweifacher Ausfertigung,
  • Kopie des Miet- oder Pachtvertrages (evtl. Grundbuchauszug),
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
  • Führungszeugnis sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart O, Verwendungszweck: Spielhallenkonzession) der zuständigen Meldebehörde des Wohnsitzes,
  • Ausweis;

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung erhoben.


Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte (§ 33 i GewO)
Die Antragstellung sollte persönlich erfolgen. Beauftragte benötigen eine Vollmacht. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
  • Führungszeugnis (Belegart O, Verwendungszweck: Aufstellerlaubnis) der zuständigen Meldebehörde des Wohnsitzes

Geeignetheitsbestätigung für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Gebühr ab 25 EUR

Die Gebühren richten sich nach der zur Zeit gültigen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Ordnung und Sicherheit

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Louisa Pötz +49 2732 51 217 18
Katharina Schumacher +49 2732 51 428 17

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 290
Fax: +49 2732 27910 294
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr