Verwaltung und Politik

Melderegisterauskunft


 

Sie benötigen eine Auskunft aus dem Melderegister?

Wenn Sie eine einfache Auskunft aus dem Melderegister wünschen, so müssen sie diese schriftlich beantragen. Die einfache Melderegisterauskunft umfasst die Auskunft über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die aktuelle Anschrift. Seit dem 01. November 2015 darf eine einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke nur erteilt werden, wenn die anfragende Stelle oder Person erklärt, die Daten nicht für Werbung und/oder Adresshandels zu verwenden. Des Weiteren muss der gewerbliche Zweck angegeben werden (z.B. Forderungsmanagement, Adressabgleich etc.)

Wünschen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft, so müssen sie diese schriftlich beantragen. Allerdings ist bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Auskunft darf dann erteilt werden über: Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht), Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter sowie Sterbetag und -ort.

Werden von Ihnen Archivauskünfte (z.B. für Rentenzwecke) benötigt, so sind diese Anträge schriftlich zu stellen. Die Archivauskünfte umfassen keine Ahnenforschung.


Kosten

Die Kosten für die einfache Melderegisterauskunft betragen 11 EUR je Betroffenen, für die erweiterte Melderegisterauskunft 15 EUR je Betroffenen und für die Archivauskunft 20 EUR je Betroffenen.


Notwendige Unterlagen

Geben Sie bitte für alle Melderegisterauskünfte Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und eventuelle frühere Anschriften der gesuchten Person an.

Für erweiterte Auskünfte aus dem Melderegister sowie für Archivauskünfte muss ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Dies kann z.B. durch die Vorlage eines Mahnbescheides oder sonstigen Vollstreckungstitels geschehen.


Elektronische Melderegisterauskunft

Sollten Sie an elektronischen Melderegisterauskünften interessiert sein, können Sie sich dazu hier anmelden.


Rechtsgrundlagen

Meldegesetz Nordrhein-Westfalen

Formular-Service

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bürgeramt

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Susan Akca +49 2732 51 325 5
Michelle Albrecht +49 2732 51 333 3
Kathrin Jung +49 2732 51 334 3
Christina Kaltenbach +49 2732 51 337 3
Alexander Kwassow +49 2732 51 338 3
Birgit Loske +49 2732 51 339 3
Ida Charlotte Syring +49 2732 51 335 3
Sylvia von Schaewen +49 2732 51 336 3

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 325
Fax: +49 2732 27910 308
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr