Siegener Straße 5
57223 Kreuztal
Telefon: 02732 / 51-0
Telefax: 02732 / 4534
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Öffnungszeiten
- Mo - Mi
- 08.30 bis 12.00 Uhr
- 13.30 bis 15.45 Uhr
- Do
- 08.30 bis 12.00 Uhr
- 13.30 bis 17.00 Uhr
- Fr
- 08.30 bis 13.00 Uhr
Wohnungsbauförderung
Grundlage für die soziale Wohnraumförderung ist das Wohnraumförderungsgesetz - WoFG-. Dieses Gesetz regelt die Förderung des Wohnungsbaus und andere Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten, z.B. bei der Versorgung von Mietwohnraum und bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Unter diesen Voraussetzungen unterstützt
-
die Förderung von Mietwohnraum, insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige hilfsbedürftige Personen.
- die Förderung der Bildung selbstgenutzten Wohneigentums, insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens und der Eigenheimzulage von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist als Bewilligungsbehörde zuständig für die Bewilligung von Darlehen und Zuschüssen zur sozialen Wohnraumförderung. Die Antragsformulare können zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Stadt Kreuztal abgeholt werden.
Antragsformulare aller Förderprogramme, sowie Broschüren und Infomaterial erhalten Sie beim Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport.
Zuständige Dienststelle
Ansprechpartner
| Name | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Gabriele Fearn | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-262 | 216 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: 02732 / 51-203
Fax: 02732 / 554579
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
| Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
|---|---|
| 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
| Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
| Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |