Verwaltung und Politik

Grundstücksteilung / Negativzeugnis


  • Fragen zur Grundstücksteilung
  • Ausstellung eines Zeugnisses (Negativzeugnis), soweit eine Genehmigung der Grundstücksteilung nicht erforderlich ist

Die Teilung eines bebauten Grundstücks ist genehmigungspflichtig. Dazu stellt ein von Ihnen beauftragter Vermessungsingenieur einen Teilungsantrag. Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob bauordnungsrechtliche Belange berührt sind, entscheidet ob Baulasten notwendig sind und erteilt bei Unbedenklichkeit die Genehmigung zur Grundstücksteilung.

Weiterführende Informationen zum Liegenschaftskataster und zur Geoinformation finden Sie auf den Seiten des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Formular-Service

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Karin Schmidt +49 2732 51 319 209

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr