Verwaltung und Politik

Denkmalschutz / Denkmalpflege


Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude besitzen, benötigen Sie für bauliche Maßnahmen am Gebäude eine Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde. Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie beispielsweise das Gebäude anstreichen, Fenster austauschen oder eine Photovoltaik-Anlage anbringen wollen. Die Genehmigung muss erteilt sein, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen. Sie kann formlos beantragt werden. Für denkmalrechtlich genehmigte Maßnahmen besteht die Möglichkeit, eine öffentliche Förderung durch die Stadt Kreuztal zu erhalten. Für weitere Informationen wenden Sie sich am besten telefonisch oder per E-Mail an den zuständigen Mitarbeiter der Unteren Denkmalbehörde.

Nähere Informationen zum Denkmalschutz finden Sie hier!

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Moritz Heimes +49 2732 51 388 204

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr