Verwaltung und Politik
Baugenehmigung, Bauaufsicht
Wenn Sie ein Gebäude errichten oder ändern wollen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Auch wenn Sie die Nutzung eines Gebäudes ändern wollen, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Aus diesem Grund werden bei der Prüfung des Bauantrages verschiedene Behörden beteiligt und um Stellungnahme gebeten. In jedem Fall wird eine Baugenehmigung schriftlich erteilt. Sie gilt drei Jahre lang; die Gültigkeit kann verlängert werden. Eine Baugenehmigung gilt auch für den Rechtsnachfolger / die Rechtsnachfolgerin.
Weitergehende Informationen finden Sie unter dem Stichwort Bauantrag sowie in der Rubrik Bauen, Wohnen & Stadtplanung.
Ausführliche Erläuterungen zu Verfahren und Rechtsgrundlagen bietet die Seite www.bauportal.nrw.
Pressemitteilungen
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Jürgen Bröcher | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 371 | 211 |
Sarah Celik | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 473 | 213 |
Nico Gieseler | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 230 | 214 |
Kirsten Wied | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 289 | 213 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |