Verwaltung und Politik

Baugenehmigung, Bauaufsicht


Wenn Sie ein Gebäude errichten oder ändern wollen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Auch wenn Sie die Nutzung eines Gebäudes ändern wollen, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Aus diesem Grund werden bei der Prüfung des Bauantrages verschiedene Behörden beteiligt und um Stellungnahme gebeten. In jedem Fall wird eine Baugenehmigung schriftlich erteilt. Sie gilt drei Jahre lang; die Gültigkeit kann verlängert werden. Eine Baugenehmigung gilt auch für den Rechtsnachfolger / die Rechtsnachfolgerin.

Weitergehende Informationen finden Sie unter dem Stichwort Bauantrag sowie in der Rubrik Bauen, Wohnen & Stadtplanung.

Ausführliche Erläuterungen zu Verfahren und Rechtsgrundlagen bietet die Seite www.bauportal.nrw.

Pressemitteilungen

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Jürgen Bröcher +49 2732 51 371 211
Sarah Celik +49 2732 51 473 213
Nico Gieseler +49 2732 51 230 214
Kirsten Wied +49 2732 51 289 213

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
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Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr