Verwaltung und Politik

Bauantrag


Der Bauantrag ist schriftlich bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Dem Bauantrag müssen alle Unterlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung des Antrags notwendig sind (Bauvorlagen). Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben werden; hierbei handelt es sich im Allgemeinen um eine Architektin / einen Architekten.

Zu den mit dem Bauantrag einzureichenden Unterlagen gehört auch der statistische Erhebungsbogen, der nach erfolgter Genehmigung bzw. Fertigstellung von der Bauaufsichtsbehörde an IT.NRW geschickt wird. Diese Erhebungsbögen werden ab dem 01. April 2022 nur noch online verfügbar sein und können dort auch direkt online ausgefüllt werden. Die Anschrift lautet: www.statistik-bw.de/baut/

Formular-Service

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Jürgen Bröcher +49 2732 51 371 211
Sarah Celik +49 2732 51 473 213
Nico Gieseler +49 2732 51 230 214
Kirsten Wied +49 2732 51 289 213

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr