Verwaltung und Politik

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung


Häufig benötigen Gewerbetreibende zur Vorlage bei anderen Behörden eine Bestätigung, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Kreuztal immer rechtzeitig nachgekommen sind. Diese Bescheinigung wird, bei Vorliegen der Voraussetzungen, gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr von der Stadtkasse ausgestellt.

Kosten: 5 EUR

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Stadtkasse

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 302
Fax: +49 2732 27910 519
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr