Verwaltung und Politik

Schadenersatzansprüche, Haftpflichtschäden


Abwicklung von Schadenersatzangelegenheiten, soweit die Stadt beteiligt ist.
Die Verwaltung nimmt den Schaden lediglich auf. Für die Prüfung, Regulierung bzw. Zurückweisung von Schadenersatzforderungen gegen die Stadt ist die städtische Haftpflichtversicherung zuständig.

Bei einer Schadenmeldung sind folgende Informationen erforderlich:

  • Schadentag und Uhrzeit
  • genauer Schadenort
  • Schadenhergang
  • Schadenumfang
  • Foto der beschädigten Sache bzw. des Schadenortes

Zuständig ist das Amt für Personal/Organiation/IT, der Sachbearbeiter hat sein Büro jedoch im Stadtarchiv, Dreslers Park, Hagener Straße 22.
Unabhängig davon können Schadenmeldungen auch im Rathaus aufgenommen werden.

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Personal / Organisation / IT

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Christian Fesser +49 2732 51 349

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 291
Fax: +49 2732 27910 305
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr