Verwaltung und Politik

Kreuztaler Stadtpass - Ermäßigungen


Kreuztaler Stadtpass (Ermäßigungen)

Inhaber*innen des Kreuztaler Stadtpasses werden folgende Ermäßigungen gewährt:

  1. Bereich Kinderbetreuung
  • Zuschuss von 50 % zum Elternbeitrag für die Teilnahme an der Kinderbetreuung (einschl. Ferienbetreuung) in Grundschulen und Offenen Ganztagsgrundschulen
  • Zuschuss zu den Kosten des Mittagessens in Schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bis auf einen Eigenbetrag von 1,00 € pro Essen, der selbst getragen werden muss
  1. Bereich Bildung
  • Ermäßigung von 50 % des Schulgeldes der Musikschulen in Kreuztal
  • Ermäßigung von 50 % auf die Kursgebühren der Jugendkunstschule in Kreuztal
  • Ermäßigung von 50 % auf die Kursgebühren der Kreuztaler Elternschule und andere Angebote der Elternbildung in Kreuztal
  • Ermäßigung von 50 % auf die Gebühren für einen Leseausweis der Stadtbibliothek
  1. Bereich Freizeit
  • Ermäßigung von 50 % auf die Preise nach der Entgeltordnung für das Warmwasser-Freibad Buschhütten
  • Ermäßigung von 50 % auf die Teilnehmergebühren für Veranstaltungen und Freizeiten der Jugendförderung in Kreuztal
  • Ermäßigung von 50 % auf Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen der Stadt
  • Zuschuss von 50 % der Kosten der Schülerfreizeitkarte der VWS
  1.  Bereich Schülerförderung
  • Zuschuss von 50 % zu den Gebühren für die Hausaufgabenhilfe in städtischer Trägerschaft oder durch die Fördervereine der städtischen Schulen
  • Zuschuss von 50 % für den Eigenanteil an den Kosten der Lernmittelfreiheit
  • Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten für eintägige oder mehrtägige Klassen-, Kurs- oder Ausflugsfahrten von Schülerinnen und Schülern der allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen sowie Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kindergarten, Kindertagesstätte, Hort)
  1.  Bereich Gebühren
  • Die Ausstellung und Verlängerung von Kinderausweisen sowie die Beglaubigung von Ablichtungen und Unterschriften erfolgt kostenlos
  • Städtische Gebühren für Leistungen gem. § 6 Abs. 3 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Kreuztal werden nicht erhoben

Sport- und andere Vereine in Kreuztal gewähren in bestimmten Fällen auf Anfrage Vergünstigungen bei Mitgliedsbeiträgen und Eintrittsgeldern.

Die Leistungen werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Kinder / Jugend / Familie / Stadtteilmanagement

Adressdaten

Nebenstelle Siegener Str. 3
Siegener Str. 3
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 240
Fax: +49 2732 27910 240
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr