Kreuztaler Stadtpass (Antrag)


Allgemeine Grundsätze

Diese Richtlinien sind in dem Bewusstsein beschlossen worden, dass die Familie das Fundament unserer Gesellschaft ist. Familien zu unterstützen und zu fördern, gute Lebensbedingungen für sie zu schaffen, ist nicht nur ein Gebot für Bund und Länder, sondern auch eine wichtige Aufgabe für die Kommune.

Durch den Kreuztaler Stadtpass will die Stadt Kreuztal Familien mit minderjährigen Kindern unterstützen und so einen kommunalen Beitrag zur Familienpolitik leisten.

Die Zuschussgewährung nach diesen Richtlinien ist grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Förderungsmöglichkeiten für die gleiche Vergünstigungsart.

Ausnahme: Bei Vergünstigungen im Bereich außerschulische Bildung, Jugendförderung und Freizeit können die die Anspruchsberechtigten zwischen den Leistungen nach dem "Bildungs- und Teilhabepaket" und den Stadtpass-Vergünstigungen wählen. Es kann jedoch alternativ nur ein Fördertopf  in Anspruch genommen werden.

Anspruchsberechtigte:

Einen Kreuztaler Stadtpass erhalten auf Antrag Familien (Paare und Alleinerziehende) mit einem Kind oder mehreren Kindern, deren Familieneinkommen nachweislich die Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Die Einkommensgrenze berechnet sich nach folgender Staffelung:

  • Haushaltsvorstand: 910,00 €
  • Ehegatte 400,00 €
  • je Kind 350,00 €
  • Zuschlag Alleinerziehende 150,00 €

Der Betrag für den Haushaltsvorstand wird zeitgleich um den Betrag erhöht, um den der Regelbedarf für den Haushaltsvorstand nach dem SBG XII angehoben wird.

Das anrechenbare Einkommen wird entsprechend der Regelung in § 82 SGB XII ermittelt. Ausbildungsvergütungen werden als Familieneinkommen angerechnet.

Ausgabe:

Der Kreuztaler Stadtpass ist unter Vorlage der erforderlichen Nachweise (z.B. Familienstammbuch, Ausweis, Einkommensnachweis) beim Bürgeramt im Rathaus Kreuztal zu beantragen.

Ausgabe und Gültigkeit:

Der Kreuztaler Stadtpass ist unter Vorlage der erforderlichen Nachweise (z.B. Familienstammbuch, Ausweis, Einkommensnachweise, ggf. Nachweis über den Schulbesuch) beim Bürgeramt im Rathaus Kreuztal zu beantragen. Er ist für ein Jahr gültig und wird in Form von Einzelpässen für jedes Familienmitglied ausgestellt. Der Stadtpass ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument (Personalausweis, Kinderausweis etc.) gültig.

Vergünstigungen:

Eine Übersicht über die Vergünstigungen finden Sie in der Rubrik "Kreuztaler Stadtpass (Vergünstigungen)".

Schlussbestimmungen:

Die Leistungen werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Infoblätter

Zuständige Dienststelle

Bürgeramt


Ansprechpartner

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Anna-Lena Fick 02732 / 51-338 3
Hannelore Friedrich 02732 / 51-334 3
Anna Guder 02732 / 51-333 3
Kathrin Ippach 02732 / 51-333 3
Christina Kaltenbach 02732 / 51-337 3
Alexander Kwassow 02732 / 51-336 3
Nina Stapper 02732 / 51-335 3

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