Siegener Straße 5
57223 Kreuztal
Telefon: 02732 / 51-0
Telefax: 02732 / 4534
E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
- Mo - Mi
- 08.30 bis 12.00 Uhr
- 13.30 bis 15.45 Uhr
- Do
- 08.30 bis 12.00 Uhr
- 13.30 bis 17.00 Uhr
- Fr
- 08.30 bis 13.00 Uhr
Kreuztaler Stadtpass (Antrag)
Allgemeine Grundsätze
Diese Richtlinien sind in dem Bewusstsein beschlossen worden, dass die Familie das Fundament unserer Gesellschaft ist. Familien zu unterstützen und zu fördern, gute Lebensbedingungen für sie zu schaffen, ist nicht nur ein Gebot für Bund und Länder, sondern auch eine wichtige Aufgabe für die Kommune.
Durch den Kreuztaler Stadtpass will die Stadt Kreuztal Familien mit minderjährigen Kindern unterstützen und so einen kommunalen Beitrag zur Familienpolitik leisten.
Die Zuschussgewährung nach diesen Richtlinien ist grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Förderungsmöglichkeiten für die gleiche Vergünstigungsart.
Ausnahme: Bei Vergünstigungen im Bereich außerschulische Bildung, Jugendförderung und Freizeit können die die Anspruchsberechtigten zwischen den Leistungen nach dem "Bildungs- und Teilhabepaket" und den Stadtpass-Vergünstigungen wählen. Es kann jedoch alternativ nur ein Fördertopf in Anspruch genommen werden.
Anspruchsberechtigte:
Einen Kreuztaler Stadtpass erhalten auf Antrag Familien (Paare und Alleinerziehende) mit einem Kind oder mehreren Kindern, deren Familieneinkommen nachweislich die Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Die Einkommensgrenze berechnet sich nach folgender Staffelung:
- Haushaltsvorstand: 910,00 €
- Ehegatte 400,00 €
- je Kind 350,00 €
- Zuschlag Alleinerziehende 150,00 €
Der Betrag für den Haushaltsvorstand wird zeitgleich um den Betrag erhöht, um den der Regelbedarf für den Haushaltsvorstand nach dem SBG XII angehoben wird.
Das anrechenbare Einkommen wird entsprechend der Regelung in § 82 SGB XII ermittelt. Ausbildungsvergütungen werden als Familieneinkommen angerechnet.
Ausgabe:
Der Kreuztaler Stadtpass ist unter Vorlage der erforderlichen Nachweise (z.B. Familienstammbuch, Ausweis, Einkommensnachweis) beim Bürgeramt im Rathaus Kreuztal zu beantragen.
Ausgabe und Gültigkeit:
Der Kreuztaler Stadtpass ist unter Vorlage der erforderlichen Nachweise (z.B. Familienstammbuch, Ausweis, Einkommensnachweise, ggf. Nachweis über den Schulbesuch) beim Bürgeramt im Rathaus Kreuztal zu beantragen. Er ist für ein Jahr gültig und wird in Form von Einzelpässen für jedes Familienmitglied ausgestellt. Der Stadtpass ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument (Personalausweis, Kinderausweis etc.) gültig.
Vergünstigungen:
Eine Übersicht über die Vergünstigungen finden Sie in der Rubrik "Kreuztaler Stadtpass (Vergünstigungen)".
Schlussbestimmungen:
Die Leistungen werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Infoblätter
- Richtlinien für den Kreuztaler StadtpassHier finden Sie die Richtlinien für den Kreuztaler Stadtpass in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 08.12.2011, gültig ab 01.01.2012
Zuständige Dienststelle
Ansprechpartner
| Name | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Susan Akca | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-325 | 5 |
| Anna-Lena Fick | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-338 | 3 |
| Hannelore Friedrich | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-334 | 3 |
| Anna Guder | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-333 | 3 |
| Kathrin Ippach | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-333 | 3 |
| Christina Kaltenbach | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-337 | 3 |
| Alexander Kwassow | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-336 | 3 |
| Nina Stapper | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-335 | 3 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: 02732 / 51-325
Fax: 02732 / 27910308
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
| Montag bis Mittwoch | 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
|---|---|
| Donnerstag | 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr |