Siegener Straße 5
57223 Kreuztal
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Telefax: 02732 / 4534
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Öffnungszeiten
- Mo - Mi
- 08.30 bis 12.00 Uhr
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- Do
- 08.30 bis 12.00 Uhr
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- Fr
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Kinderreisepässe
Sie benötigen für Ihr Kind einen Kinderreisepass?
Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Für Kinder wird in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt.
Achtung:
Für eine visafreie Einreise in die USA wird ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) verlangt.
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses bzw. Reisepasses muss durch die sorgeberechtigten Personen erfolgen. Bei Eheleuten sind dies in der Regel beide Elternteile des Kindes. Bei ledigen, getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern muss der Nachweis über die Sorgerechtsentscheidung vorgelegt werden.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Ausweisdokumente beider Eltern
- die Geburtsurkunde des Kindes
- falls vorhanden den alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass Ihres Kindes
- bei Beantragung durch nur einen Elternteil muss die Einverständniserklärung, und der Personalausweis des anderen Elternteils vorgelegt werden
- bei getrennt lebenden Eltern und gleichzeitigem alleinigen Sorgerecht, muss die Sorgerechtsentscheidung vorgelegt werden. Evtl. muss eine Negativbescheinigung durch das Jugendamt ausgestellt werden.
Kosten
Ausstellung Kinderreisepass 13,00 €
Verlängerung Kinderreisepass 6,00 €
(Gebührenfreiheit besteht für Inhaber des Kreuztaler Stadtpasses)
Ihr Kind muss Sie bei der Vorsprache zur Antragstellung des Kinderreisepasses unbedingt begleiten.
Ab dem 01.11.2005 ist jeder Kinderreisepass mit einem Lichtbild unabhängig vom Alter des Kindes auszustellen.
Für die Ausstellung wird daher immer ein Passbild benötigt, an das hohe Ansprüche gestellt werden. Beachten Sie bitte dazu die auf der Internetseite der Bundesdruckerei hinterlegte Fotomustertafel.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei, des Auswärtigen Amtes und der vom Bundesministerium des Innerneingerichteten Seite.
Rechtsgrundlagen: Passgesetz (PaßG) in der derzeit gültigen Fassung
Formular-Service
Zuständige Dienststelle
Ansprechpartner
| Name | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Susan Akca | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-325 | 5 |
| Anna-Lena Fick | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-338 | 3 |
| Hannelore Friedrich | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-334 | 3 |
| Kathrin Ippach | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-333 | 3 |
| Christina Kaltenbach | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-337 | 3 |
| Alexander Kwassow | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-336 | 3 |
| Nina Stapper | E-Mail anzeigen | 02732 / 51-335 | 3 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: 02732 / 51-325
Fax: 02732 / 27910308
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Öffnungszeiten
| Montag bis Mittwoch | 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
|---|---|
| Donnerstag | 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr |