Bauen und Wohnen in Kreuztal

Hilfe bei der Grundstücks­suche

Die Stadt Kreuztal ist Ihr Ansprechpartner für die Suche nach einem Bauplatz. Ob Einzelhaus oder Doppelhaus, die Liegenschaftsabteilung hilft Ihnen gerne als kompetenter Gesprächspartner, wenn Sie ein kostengünstiges Wohnbaugrundstück in Kreuztal suchen.

In Kreuztal besteht nach wie vor ein großer Bedarf an Baugrundstücken für Eigenheime. Überwiegend fragen junge Familien preiswerte Baugrundstücke nach.
Die Stadt Kreuztal trägt dieser Nachfrage schon seit längerem Rechnung und weist in verschiedenen Stadtteilen entsprechende Flächen in neuen Wohngebieten aus.

Städtische Wohnbaugebiete werden Jahr für Jahr in diversen Stadtteilen Kreuztals erschlossen und damit baureif.

Die städtischen Baugrundstücke werden zur Vermarktung öffentlich in den drei Siegerländer Tageszeitungen (Siegener Zeitung, Westfälische Rundschau und Westfalenpost) bekannt gemacht.

Bewerbungen

Wie bewerbe ich mich um ein städtisches Baugrundstück?

Nach Ausschreibung der städtischen Grundstücke eines aktuellen Baugebietes in den drei örtlichen Siegerländer Tageszeitungen (Siegener Zeitung, Westfälische Rundschau und Westfalenpost) können Sie umgehend die Bewerbungsunterlagen beim Liegenschaftsamt anfordern oder abholen.

Diese bestehen aus:

  • Einem Lageplan, in dem die angebotenen Grundstücke hervorgehoben sind
  • Einer tabellarischen Übersicht, in welcher die einzelnen Grundstücke nach ihrer Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Parzelle) und Größe dargestellt sind
  • Einem Übersichtsplan des Stadtgebiets, in dem das Baugebiet hervorgehoben ist
  • Einem Luftbild
  • Dem Bewerbungsvordruck, in den bei Interesse die persönlichen Angaben und das jeweils interessierende Grundstück eingetragen werden.

Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung. Sobald die Entscheidung über die Vergabe gefallen ist, werden die Bewerber über das Ergebnis informiert. Bei positiver Entscheidung kann unverzüglich ein notarieller Grundstücksvertrag bei einem Notar Ihrer Wahl beurkundet werden.

Als Ansprechpartner für städtische Grundstücksvergaben stehen Ihnen zur Verfügung:

Name Zimmernummer Telefon E-Mail
Michael Häusig 314 51-270
Manfred Sturm 312 51-205

Bodenricht­werte für das Stadtgebiet

Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter eines Grundstücks, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind sogenannte Richtwertgrundstück). Die Bodenrichtwertkarte für die Stadt Kreuztal wird jährlich aktualisiert.

Die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie die Erstellung der Bodenrichtwertkarte erfolgen durch den Gutachterausschuss beim Kreis Siegen-Wittgenstein. Er ist ein weisungsunabhängiges Gremium. Zu seinen weiteren Aufgaben zählen unter anderen:

  • die Erteilung von Bodenrichtwertauskünften,
  • die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken und
  • die Erstellung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte.

Hinweise für Bauinteressenten

Sie beabsichtigen den Bau eines Eigenheims?
Städtische Fachleute helfen Ihnen gerne weiter.

Wo und wie darf noch gebaut werden?

Informationen über alle aktuellen Baugebiete in Kreuztal und zur möglichen Bebauung eines Grundstücks erhalten Sie beim Stadtplanungsamt im Rathaus. Ihre Fragen beantworten:

Name Zimmernummer Telefon E-Mail
Petra Kramer 206 51-229
Gerhard Giesler 206 51-274

Finanzielle Förderung

Ob die Möglichkeit der öffentlichen Förderung für das Bauvorhaben besteht, beantworten Ihnen die Fachleute vom Bauordnungsamt. Zuständig hierfür ist:

Name Zimmernummer Telefon E-Mail
Gabriele Fearn 219 51-262

Erschlie­ßungs­kosten

Neben den üblichen Grundstücks- und Baukosten müssen die Bauwilligen auch kommunale Abgaben und Entgelte berücksichtigen. Fragen zu künftigen Erschließungs- und Ausbaubeiträgen beantwortet:

Name Zimmernummer Telefon E-Mail
Verena Gräbener 319 51-319

Bauordnungs- rechtliche Fragen

Da besonders beim Hausbau auch bauordnungsrechtliche Vorschriften zu beachten sind, lohnt vorab ebenfalls ein Besuch beim Bauordnungsamt. Ihre Fragen beantworten gerne:

Name Zimmernummer Telefon E-Mail
Birgit Schapals 212 51-289
Ina Sand 214 51-230
Jürgen Bröcher 214 51-371