Leben in Kreuztal

Lärmaktionsplanung

Lärm ist in den Städten und Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens eines der größten Umweltprobleme. Wachsende Mobilität und verändertes Freizeitverhalten haben dazu geführt, dass für viele Bürgerinnen und Bürger die Lärmbelastung heute deutlich höher liegt als noch vor 15 oder 20 Jahren. In Deutschland fühlen sich mehr als 60 Prozent der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt. Über 15 Prozent sind gesundheitsschädlichen Belastungen ausgesetzt, die mit Lärm verbunden sind. Mit Hilfe der Europäischen Richtlinie zum sog. „Umgebungslärm“ – Umgebungslärmrichtlinie – soll die Belastung eingedämmt und deutlich gemindert werden.

Unter „Umgebungslärm“ im Sinne der EU-Richtlinie versteht man „unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht“. Nicht zum Umgebungslärm zählen der Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln sowie der Lärm auf Militärgeländen.

Ziel der europäischen Umgebungslärmrichtlinie ist ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms. Es sollen anhand von harmonisierten Bewertungsmethoden Lärmkarten erstellt werden, die die Lärmbelastung beschreiben und die Basis für Aktionspläne gegen die Lärmbelastung bilden. Zusätzlich soll sichergestellt werden, dass die Öffentlichkeit ausreichend über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert wird. Die Lärmbelastung wird nach bestimmten Kriterien erfasst, zusammengestellt und gemeldet, so dass die EU sie in den Mitgliedstaaten beurteilen und vergleichen kann.

Lärmaktionsplanung der Stufe 3

Der Rat der Stadt Kreuztal hat den Lärmaktionsplan der Stufe 3 am 17.12.2020 als Konzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BlmSchG fand im Zeitraum vom 21.09.2020 bis zum 30.10.2020 statt.

Die Lärmaktionsplanung der Stufe 3 samt Anlagen finden Sie hier:

Lärmaktionsplanung der Stufe 3 für die Stadt Kreuztal

Anlage 1: Straßenverkehr nachts (Lärmkartierung 2012)
Anlage 2: Straßenverkehr 24h (Lärmkartierung 2012)
Anlage 3: Schallquellen und -hindernisse (Lärmkartierung 2012)
Anlage 4: Straßenverkehr nachts (Lärmkartierung 2018)
Anlage 5: Straßenverkehr 24h (Lärmkartierung 2018)
Anlage 6: Schallquellen und -hindernisse (Lärmkartierung 2018)
Anlage 7: Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Kreuztal (Lärmkartierung 2012)
Anlage 8: Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Kreuztal (Lärmkatierung 2018)
Anlage 9: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Anlage 10: Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes

Lärmaktionsplanung der Stufe 1

Der Rat der Stadt Kreuztal hat den Lärmaktionsplan der Stufe 1 am 18.12.2008 beschlossen.

Die Lärmaktionsplanung der Stufe 1 samt Anlagen finden Sie hier:

Lärmaktionsplanung der Stufe 1 für die Stadt Kreuztal (297 KB)

Anlage 1: Daten zu den Lärmkarten  (22 KB)
Anlage 2: Schallquellen und Hindernisse (478 KB)
Anlage 3: Straßenverkehr nachts (484 KB)
Anlage 4: Straßenverkehr 24h (473 KB)
Anlage 5: Übersichtsplan Südumgehung (468 KB)
Anlage 6: Informationen zum Lärmschutz (97 KB)
Anlage 7: Verfahrensdokumentation (3,7 MB)

Allgemeine Informationen

Die Ergebnisse der Lärmkartierung der Stufe 3 und umfassende Informationen zum Thema Umgebungslärm finden Sie zusätzlich auf dem Umgebungslärm-Portal des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW unter

http://www.umgebungslaerm.nrw.de/index.php.

Die Möglichkeit der Ansicht von Lärmkarten aller Kartierungsstufen (Stufe 1, 2 und 3) besteht auf der Internet-Anwendung TIM-online 2.0 des Landes NRW unter

https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/.

Lärmsanierung

In Nordrhein-Westfalen gewährt der Straßenbaulastträger BRD für bestehende Bundesfernstraßen und das Land NRW für seine Landesstraßen Lärmschutz (sog. Lärmsanierung) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Lärmsanierung dient der Verminderung der Lärmbelastung an bestehenden Straßen, ohne dass eine bauliche Änderung der Straße erfolgt. Vom Lärm betroffene Personen haben die Möglichkeit eine Förderung von bis zu 75 Prozent für passive Lärmschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel den Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftern zu erhalten.

Detailierte Informationen zur Lärmsanierung finden Sie auf den Seiten des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) unter https://www.strassen.nrw.de/de/umwelt/laermschutz.html.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Stadtplanung zur Verfügung: Kontakt

Rathaus, Zimmer 206, Siegener Str. 5, 57223 Kreuztal
Tel.: 0 27 32 / 51-315
E-Mail: