Siegener Straße 5
57223 Kreuztal
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Telefax: 02732 / 4534
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Öffnungszeiten
- Mo - Mi
- 08.30 bis 12.00 Uhr
- 13.30 bis 15.45 Uhr
- Do
- 08.30 bis 12.00 Uhr
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- Fr
- 08.30 bis 13.00 Uhr
Bauen in Kreuztal
Bewerbungen
Wie bewerbe ich mich um ein städtisches Baugrundstück?
Nach Ausschreibung der städtischen Grundstücke eines aktuellen Baugebietes in den drei örtlichen Siegerländer Tageszeitungen (Siegener Zeitung, Westfälische Rundschau und Westfalenpost) können Sie umgehend die Bewerbungsunterlagen beim Liegenschaftsamt anfordern oder abholen.
Diese bestehen aus:
- Einem Lageplan, in dem die angebotenen Grundstücke hervorgehoben sind
- Einer tabellarischen Übersicht, in welcher die einzelnen Grundstücke nach ihrer Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Parzelle) und Größe dargestellt sind
- Einem Übersichtsplan des Stadtgebiets, in dem das Baugebiet hervorgehoben ist
- Einem Luftbild
- Dem Bewerbungsvordruck, in den bei Interesse die persönlichen Angaben und das jeweils interessierende Grundstück eingetragen werden.
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung. Sobald die Entscheidung über die Vergabe gefallen ist, werden die Bewerber über das Ergebnis informiert. Bei positiver Entscheidung kann unverzüglich ein notarieller Grundstücksvertrag bei einem Notar Ihrer Wahl beurkundet werden.
Als Ansprechpartner für städtische Grundstücksvergaben stehen Ihnen zur Verfügung:
| Name | Zimmernummer | Telefon | |
|---|---|---|---|
| Gisela Böcking | 314 | 51-270 | E-Mail anzeigen |
| Manfred Sturm | 312 | 51-205 | E-Mail anzeigen |
Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet
Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter eines Grundstücks, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind sogenannte Richtwertgrundstück). Die Bodenrichtwertkarte für die Stadt Kreuztal wird jährlich aktualisiert.
Die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie die Erstellung der Bodenrichtwertkarte erfolgen durch den Gutachterausschuss beim Kreis Siegen-Wittgenstein. Er ist ein weisungsunabhängiges Gremium. Zu seinen weiteren Aufgaben zählen unter anderen:
- die Erteilung von Bodenrichtwertauskünften,
- die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken und
- die Erstellung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte.
Hinweise für Bauinteressenten
Sie beabsichtigen den Bau eines Eigenheims?
Städtische Fachleute helfen Ihnen gerne weiter.
Wo und wie darf noch gebaut werden?
Informationen über alle aktuellen Baugebiete in Kreuztal und zur möglichen Bebauung eines Grundstücks erhalten Sie beim Stadtplanungsamt im Rathaus. Ihre Fragen beantworten:
| Name | Zimmernummer | Telefon | |
|---|---|---|---|
| Petra Kramer | 206 | 51-229 | E-Mail anzeigen |
| Gerhard Giesler | 207 | 51-274 | E-Mail anzeigen |
Finanzielle Förderung
Ob die Möglichkeit der öffentlichen Förderung für das Bauvorhaben besteht, beantworten Ihnen die Fachleute vom Bauordnungsamt. Zuständig hierfür ist:
| Name | Zimmernummer | Telefon | |
|---|---|---|---|
| Gabriele Fearn | 216 | 51-262 | E-Mail anzeigen |
Erschließungskosten
Neben den üblichen Grundstücks- und Baukosten müssen die Bauwilligen auch kommunale Abgaben und Entgelte berücksichtigen. Fragen zu künftigen Erschließungs- und Ausbaubeiträgen beantwortet:
| Name | Zimmernummer | Telefon | |
|---|---|---|---|
| Verena Gräbener | 217 | 51-319 | E-Mail anzeigen |
Bauordnungs- rechtliche Fragen
Da besonders beim Hausbau auch bauordnungsrechtliche Vorschriften zu beachten sind, lohnt vorab ebenfalls ein Besuch beim Bauordnungsamt. Ihre Fragen beantworten gerne:
| Name | Zimmernummer | Telefon | |
|---|---|---|---|
| Birgit Schapals | 212 | 51-289 | E-Mail anzeigen |
| Ina Sand | 208 | 51-230 | E-Mail anzeigen |
| Jürgen Bröcher | 214 | 51-371 | E-Mail anzeigen |