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Mittwoch, 04.11.2015

Infrastruktur-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsausschuss besucht Forstbetriebsgemeinschaft Kreuztal

Das Foto zeigt die Mitglieder des Ausschusses sowie Stadtbaurat Eberhard Vogel (zweiter von rechts) und ganz links Arne Siebel, Vorsitzender der FBG.

Ein dritter Besuch in diesem Jahr führte den Ausschuss in gänzlich andere Gefilde. Im Rahmen einer „Outdoor-Betriebsbesichtigung“ wurden die der Forstbetriebsgemeinschaft
(FBG) Kreuztal angeschlossenen Wälder inspiziert. Die Stadt Kreuztal selbst ist neben weiteren 130 Waldbesitzern – darunter viele Waldgenossenschaften, Kleinstwaldbesitzer und die Kirchengemeinden – mit ihrem gesamten Wald- und Waldwegebesitz (34,33 ha) Mitglied in der FBG Kreuztal. Insgesamt bringen die 131 Mitglieder eine Fläche von 1.617 ha in die Forstbetriebsgemeinschaft ein.

Ausgangspunkt war der Historische Hauberg Fellinghausen, ein Leuchtturmprojekt der Siegerländer Kultur- und Wirtschaftsgeschichte.
Bei optimalen herbstlichen Temperaturen und Sonnenschein begrüßte der Vorsitzende der FBG Kreuztal, Arne Siebel, die zahlreich erschienenen Ausschussmitglieder und die beiden Revierförster Martin Sorg (Forstbetriebsbezirk Kindelsberg) und Philip Lemke (Forstbetriebsbezirk Krombach). Im Historischen Hauberg ging es um die typische Ausgangsituation in weiten Teilen des Siegerlandes für die moderne Waldbewirtschaftung vor rund 100 Jahren. Dabei ist gerade die Haubergswirtschaft mit all ihren Facetten ein gutes Beispiel dafür, wie der Begriff „Nachhaltigkeit“ in der Forstwirtschaft zum Teil schon jahrhundertelang mit Leben erfüllt wird.

Im Ernsdorfer Bruch in Kreuztal wurden dem Ausschuss die Waldbesitzverhältnisse im Kreuztaler Raum vorgestellt. Dass der Privatwaldanteil bei über 90% liegt, war vielen Teilnehmern vorher nicht bewusst gewesen. Das Projekt eines Flurbereinigungsverfahrens in dem Realteilungsgebiet mit teilweise 6 m breiten und 200 m langen Parzellen stieß auf allgemeine Zustimmung.

In den Waldungen der Waldgenossenschaft Stendenbach ging es anschließend um den behutsamen Umbau von Fichtenreinbeständen hin zu ertragreichen, standort- und klimaangepassten Mischwäldern. Dabei wurde deutlich, dass die Nadelbäume auch in Zukunft als wirtschaftliches Rückgrat der Forstbetriebe unverzichtbar sind.

Anhand zweier Kyrill-Kulturen wurde erläutert, welche Überlegungen Forstleute und Waldbesitzer beschäftigen, wenn es darum geht, die Weichen für die nächsten einhundert Jahre zu stellen. Standort, Stabilität, Klimawandel sowie der zukünftige Rohstoffbedarf sind nur einige Aspekte, die bei der Baumartenwahl und dem Bestandsaufbau berücksichtigt werden sollten. Das Vorurteil, die Waldbesitzer hätten aus den Sturmereignissen der jüngsten Vergangenheit nichts gelernt und würden weiter arbeiten wie bisher, konnte anhand der besichtigten Waldbilder eindeutig widerlegt werden.

Zum Abschluss zeigten Waldbesitzer und Revierförster was sich aus einem ehemaligen Haubergswald entwickeln lässt: 80-jährige Eichen, die später im Sägewerk verarbeitet werden können, darunter junge Rotbuchen, Weißtannen und Fichten.

Bei der anschließenden Zusammenkunft im Feuerwehrgerätehaus Eichen erläuterte der Geschäftsführer der FBG Kreuztal, Michael Häusig, den Zweck eines solchen Zusammenschlusses und seine Entwicklung in Kreuztal.

Demnach ist eine Forstbetriebsgemeinschaft keine Waldgenossenschaft sondern ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldGes) von Grundbesitzern mit dem Zweck die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen zu verbessern und Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt,  Besitzzersplitterung, unzureichenden Waldaufschlusses (z.B. Wege) oder anderer Strukturmängel zu beseitigen. Dabei ist der Beitritt in eine FBG freiwilliger Natur, wobei die Eigentumsrechte der einzelnen Mitglieder in keiner Weise beschränkt werden. Die Vorteile eines solchen Zusammenschlusses liegen auf der Hand. So können beispielsweise Maßnahmen wie Holzeinschlag, Wegebau, Kalkung, Aufforstungen u.a. durch Bildung größerer Volumina kostengünstiger ausgeführt werden. Die FBG kann selbst Förderanträge stellen. Dies ist besonders wichtig für die Kleinstwaldbesitzer, da deren finanzielle Förderung ansonsten häufig an der Bagatellgrenze scheitern würde. Zersplittert liegender Waldbesitz kann durch Einbeziehung umliegender Mitgliedsflächen zu vernünftigen Bewirtschaftungseinheiten zusammengefasst werden. Der forstpolitische Einfluss eines starken Zusammenschlusses ist deutlich größer als bei der Vertretung von Einzelinteressen.

Zur Gründungsversammlung am 23.10.1997 erschienen 38 Waldbesitzer, die eine Fläche von 450 ha in die Gemeinschaft einbrachten. Sie firmierte fortan unter der Bezeichnung „Forstbetriebsgemeinschaft Littfe- und Heestal“. Im Jahre 2000 wurde die Namensänderung in die heutige Bezeichnung beschlossen.

Ein weiterer wichtiger Schritt war die in 2003 vollzogene Zertifizierung der FBG Kreuztal nach dem „PEFC-System" (Paneuropäisches Forstzertifizierungssystem). Danach verpflichtet sich die FBG Kreuztal zur Einhaltung der sogenannten „Helsinki-Kriterien“ von 1993, welche die Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung gewährleisten sollen. Wesentlich für den Holzabsatz ist die Führung des Zertifizierungslogos auch gegenüber den  Holzaufkäufern und Sägebetrieben.

Eine Bewährungsprobe für die Arbeit in der FBG Kreuztal war der Jahrhundertsturm „Kyrill“, der am 18./19. Januar 2007 über die Region fegte und im Wald gravierende Schäden anrichtete. Vorstand und Geschäftsführung der FBG gelang es, in enger Zusammenarbeit mit dem Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein, der Stadt Kreuztal und den betroffenen Waldbesitzern, diese Mammutaufgabe zu meistern.
Nachdem das Schadholz aus dem Wald geräumt war, setzte man die vielfach zerfahrenen Wege wieder instand. Anschließend begannen die Wiederaufforstungen. Alles was in dem Zusammenhang finanziell abzuwickeln war, lief über die Konten der  Forstbetriebsgemeinschaft Kreuztal. Der Höchststand der Einnahmen und Ausgaben wurde  2007 mit 1,6 Mio. Euro verzeichnet. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um Holzverkaufserlöse bzw. um die Vereinnahmung von Förderbeiträgen, die allesamt wiederum  an die betroffenen Mitglieder der FBG weitergeleitet wurden.

Als weiteren Meilenstein in der noch jungen Geschichte der FBG Kreuztal kann man die Erstellung eines Forsteinrichtungswerkes im Jahre 2009 bezeichnen. Die Forsteinrichtung dient in der Forstwirtschaft der Betriebsregelung und ist damit ein Führungs- und Planungsinstrument für den Forstbetrieb. Sie beinhaltet die Erfassung des Waldzustandes, die mittelfristige Planung und die damit verbundene Kontrolle der Nachhaltigkeit im Betrieb. Bei der Forsteinrichtung werden durch eine Waldinventur unter anderem Daten über Grenzen, Waldfunktionen, Bestockung und Standort gewonnen. Auch die Hiebsätze können damit für einen längeren Zeitraum (10 – 20 Jahre) geplant werden. Jedes Mitglied der FBG Kreuztal verfügt damit nun über aktuellste Werte hinsichtlich des eigenen Waldbesitzes.

Auf der Mitgliederversammlung 2013 wurde die Neufassung der Satzung der FBG Kreuztal beschlossen. Damit hält die FBG nun ein den Erfordernissen einer modernen  Waldbewirtschaftung und Organisation angepasstes Regelwerk vor.

Ein neuer Beförsterungs- und Betriebsleitungsvertrag wird in Kürze auf Basis der Entgeltordnung 2015 zwischen der FBG Kreuztal und dem Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein geschlossen.

Ansprechpartner:
Michael Häusig
Stabsstelle Grundstücksmanagement
Tel: 02732/51-435
E-Mail: M.Haeusig@Kreuztal.de